Mietkauf: Wer trägt Kosten von Reparaturen?

5 Antworten

grundsätzlich kannst du mit dem Vermieter eine Klausel ausmachen, wonach er die Reparaturkosten trägt. Es herrscht ja Vertragsfreiheit.

falsch. nicht alle kosten sind umlagefähig. da kann im vertrag stehen was will. er ist ungültig. deranderebernd hat recht. ALLE reparaturen die keine Bagatellreparaturen sind sind nicht umlagefähig. wenn der vermieter dies dennoch versucht macht er sich strafbar. fazit: eine glühbirne wirst du wohl ersetzen müssen (sofern sie sich in deiner wohnung befindet [nicht im treppenhaus!]) eine aufzugreparatur oder andere sachen hingegen niemals

eure nebenbeifrage

Gehe einmal davon aus, dass du über Miete (Raten) quasi das Haus kaufst. Du hast also einen Mietkauf-Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag muss dann ja auch notariell beglaubigt sein und im allgemeinen steht da dann auch darinnen wie du "mietgekauft" hast. Somit erledigt sich deine Frage eigentlich von selbst.

Während der Mietphase gilt ganz normal das Mietrecht. Bagatellreparaturen sind also vom Mieter zu bezahlen, alles was "über das Ersetzen einer Glühbirne" hinausgeht, vom Vermieter.

Nein, leider trägt meistens der Mieter bis zum Eigentumsübergang auch noch die Kosten der Instandhaltung.

das steht im Vertrag, lässt sich so allgemein nicht beantworten