Mietkauf, Besitzer verstirbt - Erben?

6 Antworten

Gibt es über den Mietauf einen notariellen Vertrag?

Falls nein, geltet ihr unverändert als Mieter und n. § 564 II BGB können die Erben den MV außerordentlich mit gesetzl. Frist kündigen, ohne das ihr Eigentum erwerbt.

Falls ja, ist dort festgelegt, wann und zu welchen Konditionen die zunächst gemietete Immobilie endgültig in euer Eigentum übergeht. Üblicherwesie wird neben der Miete ein Restkaufpreis vereinbart, der nun fällig ist: Demnach haben die Erben mit ihrer Forderung recht.

Oder der Mieter zahlt die Summe komplett über die Mietzahlung ab. Dann ginge diese Forderung auf die rechtsnachfolgenden Erben über

G imager761

Es sollte doch den Mietkaufvertrag geben. Aus dem sollte auch hervorgehen, wie die Modalitäten im Falle des Todes sind.

Die Erben treten auch in den bestehenden Vertrag ein, damit schuldest du nun denen das Geld zu den vertraglich festgelegten Bedingungen. Sie können die Summe nicht auf einmal fordern, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag so festgelegt wurde für den Todesfall des Verkäufers.

Ich weiß leider nicht, was ein Mietkauf ist. Ist die Besitzerin wirklich nur Besitzerin oder auch Eigentümerin gewesen? Grundsätzlich gilt im Erbrecht, dass alle Rechtspositionen des Erblassers auf die Erben übergehen. Die Rechte der Erben sind also genau die selben, die auch die Erblasserin in diesem Fall hatte.

Die Erbengemeinschaft kann den Vertrag nicht einseitig ändern, wenn Ihr einen notariellen Vertrag habt, daß die Zahlung in Mietraten erfolgt, ist das weiterhin so.

Was wurde denn seinerzeit schriftlich im Vertrag vereinbart? Auch Erben sind nämlich an einen solchen Vertrag gebunden.