Mietgesetz- darf ein/der Vermieter Mahngebühren bei verspäteter Mietzahlung auferlegen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat mit dem Mietgesetz (keine Ahnung welches genau Du meinst) nichts zu tun, sondern mit § 286 BGB. Dort steht (vereinfacht und gekürzt natürlich): Wenn zum Tage x (im Falle der Miete dürfte das der 1. eines Monats sein) der Betrag y geschuldet wird (die Miete halt), gerät der Schuldner (hier der Mieter, also Du) automatisch in Verzug.

Die Folge: Du hast am 1. nicht gezahlt, musst also für die Miete Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz bezahlen. Ausrechnen kannst Du das hier: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Du hast übrigens Glück, dass Deine Vermieter so nett waren, Dir einen "bösen" Brief zu schreiben. Sie hätten auch gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken können, was Dich mindestens 35€, wenn sie einen Anwalt damit beauftragt hätten zusätzlich noch die Anwaltskosten, gekostet hätte.

An Deiner Stelle würde ich schnell bezahlen und die Zinsen gleich mit, das sind bis heute 1,39€, jeden Tag werden es ca. 0,05€ mehr. Machst Du das nicht, können, wie oben beschrieben noch etliche € dazukommen.

Du hast die Frage nicht beantwortet...

@XtraDry

Lies den 2. Absatz, da steht die Antwort...

Im letzten habe ich sogar die fälligen Zinsen vorgerechnet. Mehr Beantwortung geht doch gar nicht. o.O

@DiplIngo

In Abs. 2 steht nicht ein Wort von einer Mahngebühr...

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man es irgendwann auch zugeben...

@XtraDry

Na Herr Schlaumeier, wieder da?

Da steht ja auch nicht Mahngebühr (also etwas vom VM erhobenes), sondern Mahnkosten. Das dürften also die Verzugszinsen sein. Denn die Mahngebühren würden ggf. nur im Mahnbescheid stehen. Das wären dann die 35€, wie in Absatz 3 erwähnt.

Den letzten Satz von Dir solltest Du evtl.mal auf Dich anwenden.

@DiplIngo

Ich hab' keine Ahnung, was Du da gerade liest, aber in Abs. 2 steht auch nicht ein einziges Mal das Wort "Mahnkosten", übrigens auch nicht in den restlichen Absätzen...

Was hast Du gerade geraucht? Ich will auch was...

@XtraDry

Ist zwar sinnlos, aber hier noch mal der Auszug aus der Frage:"böser brief mit mahnkosten."

Mit "Da steht" meinte ich die Frage nicht meine Antwort.

@DiplIngo

Jo, in einem Brief kann man aber viel Schreiben, wenn der Tag lang ist, was eigentlich immer so ist. Ob das irgendeine rechtliche Wirkung entfaltet, ist eine andere (und gerade hier) die Frage...

Nein nicht grundsätzlich. Das muss entweder im MV festgeschrieben sein oder der VM muss dass vorher genau ab wann und wir hoch angekündigt haben.

Da sagt das BGB aber ganz was anderes. Wie kommst du darauf?

@DiplIngo

Da würde mich doch mal ganz stark interessieren, wo das im BGB stehen soll. Da Du das BGB schon nennst, wirst Du ja sicher eine Fundstelle zitieren können...

@XtraDry

Lies meine Antwort, dann die §§286 und 288 im BGB. Läuft zwar unter Schuldverhältnisse meint aber auch Mietverhältnisse.

Deine Kommantare würden besser kommen, wenn Du Dich selber mal mit dem BGB auseinandersetzen würdest. Dann könntest Du nämlich endlich mal sinnvoll mitreden.

@DiplIngo

In § 286 BGB steht absolut nichts von einer Mahngebühr...

In § 288 BGB sind die Verzugszinsen geregelt, aber ebenfalls keine "Mahngebühr"

Ich habe mich offensichtlich sogar sehr genau mit dem BGB auseinandergesetzt, gerade das ist seit 15 Jahren gerade in Bezug auf Mietrecht mein Job...

@XtraDry

Und wieso Mahngebühr? Wo genau steht in der Frage was von Mahngebühr?

Offensichtlich geht es Dir nur darum recht zu behalten.

Nun gut, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Also bitte schön:

Jawohl, Du hast Recht und ich habe total Unrecht. Der Fragesteller sollte seinem VM den Mittelfinger zeigen und sagen:"Im Mietvertrag steht nichts von Mahngebühren, Ihr könnt mich mal. Verklagt mich doch!" Es kann ihm überhaupt nichts passieren, da er vollkommen im Recht ist.

@DiplIngo

Geht doch, genau so ist es auch...

Sei froh, wenn man dir die Wohnung nicht sofort kündigt und du raus fliegst, das wäre nämlich normal. Eine Miete MUSS immer sofort als aller erstes bezahlt werden! Dafür muss das Geld einfach übrig sein. Monatliche Rechnungen musst du geldlich rein bekommen, ansonsten such dir eine kleinere Wohnung oder zieh zu deinen Eltern, wenn du das nicht verstehst.

So schnell fliegt man in Deutschland nicht raus! Bis eine Räumungsklage durch ist, gehen 6-12 Monate ins Land.

@Silli0815

Da kenne ich allerdings Stories von Leuten, die froh gewesen wären, ihre äh... Mieter so schnell los zu werden. Das dauert auch bei klarer Rechtslage mehr als ein Jahr.

Das ist keine Antwort auf die Frage...

nur weil ich hier eine frage stelle muss ich mir ja nicht ihren frust anhören vonwegen zieh zu den eltern. sie wissen ja nicht wer dahinter steckt.ich fragte nur ob das ok ist oder nicht.

Du bist sowieso im Verzug. Also ist eine Mahnung überflüssig. Für Überflüssiges sollte man nicht auch noch Gebühren erheben. Was sie machen können, ist, den Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Kosten musst du übernehmen. Sei also froh, dass sie nur gemahnt haben, bezahl schleunigst deine Miete und um des lieben Friedens willen auch die Gebühr.

Du bist im Verzug,der Vermieter kann Dir auch eine Mahnbescheid schicken,das wäre um einiges teurer.