Mietersachen- Türriegel/ Riegelschloß an Wohnungstür anbrigen?

3 Antworten

Normalerweise hat kein Vermieter was dagegen, wenn seine Mietsache verbessert wird. Es muss sich aber wirklich um eine Verbesserung handeln.

  1. Handelt es sich um eine hochwertige Wohnungseingangstür, in der schon verstärkter Einbruchsschutz eingebaut ist, sodass ein zusätzlicher Riegel keine wirkliche Verbesserung in dieser Hinsicht darstellt, wäre es nicht verwunderlich, wenn der Vermieter das untersagt.
  2. Handelt es sich um eine 08/15-Wohnungstür, der man nicht wirklich trauen kann, ist eine solche Maßnahme auch für den Vermieter eine Verbesserung, jedoch sollte man nichts machen, was der Vermieter nicht absegnet, denn die Wohnungstür ist und bleibt sein Eigentum und was damit gemacht wird, ist seine Sache. Eine Verbesserung durch eine Maßnahme von verschiedenen sollte er aber in dem Fall schon zulassen.
  3. Der Vermieter kann verlangen, dass ein Zustatzschloss oder was auch immer von einem Fachmann montiert wird, damit er auch wirklich sicher sein kann, dass die Wohnungstür nicht zerstört, sondern eher schon verbessert wird.

Wenn du die Wohnungseingangstür auf deine eigenen Kosten und in korrekter, professioneller Ausführung sicherer machen lässt und diese zusätzliche Sicherung bei Auszug auch dort belässt, denke ich nicht, dass ein Vermieter sich dagegen wehren wird. Vor allem, wenn es sich um eine Standardtür und keine aufwendig restaurierte Originaltür im Altbau handelt.

dass ein Vermieter sich dagegen wehren wird.

Bestimmt hast Du genau das Gegenteil gemeint.

ein solcher Riegel ist eine Beschädigung am Eigentum des Vermieters. Auch mit Einverständnis des VM wirst bei Auszug die Tür ersetzen müssen.

Schriftliche Erlaubnis und Übereignung des Schlosses bei Auszug ohne weitere Konsequenzen

Das ist schon klar, nur wollte ich eigentlich wissen, wie kulant da Vermieter so sind. Klar gibt solche und solche, aber ich denke mal eher, das man als Vermieter kein Interesse daran hätte, wobei man es auch als Wertsteigerung betrachten könnte, wenn ich mal ausziehe.. naja ne Frage ist keine Klage

@GundalfLangbart

Wertsteigerung, würde ich als Solche nicht anerkennen

@peterobm

Vielleicht etwas übertrieben, aber ein zusätzliches Upgrade jedenfalls