Mieterlass oder Sonstiges wegen Wände streichen?
Wir unterschreiben morgen den Vertrag für unsere 1. Wohnung. Bei der Wohnungsbesichtigung ist uns aufgefallen, dass Tapeten an den Wänden sind (nicht überall, nur an einigen Stellen) wir würden die entfernen wollen und dann die Wände weiß streichen (an den Stellen ohne Tapeten sind die Wände weiß aber teilweise ziemlich dreckig) wir kriegen ab morgen die Schlüssel für die Wohnung, werden aber erst offiziell im Mai einziehen weil wir davor renovieren und die Wohnung einrichten wollen.
Zu meiner Frage: Haben wir Anspruch auf Mieterlass oder Sonstiges für die Renovierung (Streichen der Wände und entfernen der alten Tapeten, die vermutlich vom Vermieter sind)
wenn wir kein Anrecht darauf haben und das eher eine Kulanzentscheidung ist, wie könnte ich den Vermieter überzeugen mir etwas entgegen zu kommen?
15 Antworten
Nein, und gar nicht.
Danke für deine kurze und so sichere Antwort wollte dir nur mitteilen dass und ein Zuschuss von knapp 300€ gewährt wurde
vielleicht solltest du das auch mal versuchen statt von vornherein so pessimistisch zu sein und deinen Pessimismus an andere überschwappen zu lassen
Nein. Warum auch.
Das gestrichen werden muss ist üblich.
Und ich wäre vorsichtig damit einfach Tapeten abzureißen. Im zweifel dürft ihr dann vor auszug neu Tapezieren wenn der Vermieter den neuen Zustand nicht mag.
eben nicht, das ist Vertragsbestandteil. Wenn er die Wohnung renoviert übergibt, so hat ihr die Wohnung bei Auszug wieder zu renovieren. Ihr müsst die Wohnung in dem Zustand verlassen wie ihr Sie bezogen habt.
Und wenn wir die Wohnung unrenoviert bekommen, sie aber selbst renovieren (weil das ja sowieso gemacht werden muss) und irgendwann die unrenoviert erhaltene Wohnung renoviert überlassen, können wir dann nicht irgendetwas einfordern?
Nö denn wenn ihr z.B. in 5 Jahren auszieht ist die ja nicht mehr Renoviert.
Wenn die Tapete vom Vormieter ist macht die keine Probleme.
Ggf müsst ihr vor auszug sogar was machen wenn ihr Wände in unzumutbaren Farben streicht die nicht einfach in einem go wieder mit Weiß überstreichbar sind. Dunkel Rot wäre da so nen Beispiel.
Ja, das ist logisch. Wir wollen die Wände alle in weiß streichen (sie sind schon weiß aber alt und dreckig +die nervige Tapete halt)
Du kannst es drehen und wenden, wie du willst: Du hast eine unrenovierte Wohnung gemietet, du hast unterschrieben, dass du die Wohnung renovierst - wie zum Geier kommst du jetzt darauf, dass der Vermieter sich nach der Unterschrift noch irgendwas davon annimmt? Du kannst ihn natürlich fragen - wenn du das Mietverhältnis schon von vornherein belasten willst. Wenn mir ein Mieter so käme, würde ich zusehen, dass ich ihn auch schnellstmöglich wieder los werde. Wer weiß, was da im Laufe des Mietverhältnisses noch auf mich zu kommt....
wieso ist es üblich zu streichen? Dafür ist doch der Vermieter zuständig (die Wohnung weiß zu übergeben)
Wo hast du denn das her? Auf welcher Rechtsgrundlage? Vertraglich wurde doch etwas anderes vereinbart. Meinst du, das sei unwirksam? Der Vermieter ist einzig und allein dafür zuständig, die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zu übergeben. Und der lautet unrenoviert!
Ihr könntet den Vermieter fragen ob er euch ein wenig entgegen kommt oder nachfragen ob er die Renovierung übernimmt, etwas anderes wüsste ich jetzt auch nicht. Aber ich würde es besser selber machen was zumindest das streichen betrifft wenn ich ehrlich bin, mein Vermieter hat vor meinem Einzug auch renoviert (was ich ja gut finde) ich konnte mich sogar entscheiden ob die Maler meine Wände streichen in den Farben die ich wollte. Hab natürlich ja gesagt aber als ich die Rechnung bzgl des streichens in höhe von über 500€ gesehen habe, hätte ich doch dann lieber selber den Pinsel in die Hand genommen.
Wir wollen die Wohnung ja selbst streichen, selbst wenn der Vermieter nichts übernimmt aber wir dachten uns wenn wir das mal machen können wir ja mal anfragen ob man uns entgegen kommt
Klar, würde ich auch machen. Fragen kostet nichts und mehr als ein "nein" könnt ihr auch nicht erhalten. Viel Glück beim nachfragen :)
Nein, warum sollte es da einen Nachlass geben? Renoviert ihr ein ganzes Monat?
Hab ich gefragt ob die mir die ganze Miete erstatten? Lies die Frage richtig und wenn du nur solche sarkastische Antworten hast dann schreib lieber gar nicht!
Ich hab gefragt ob die uns in irgendeiner Art und Weise entgegen kommen würden. Vielleicht mit einem Teil der Miete, für den Zeitaufwand und Materialen oder sonst was
Anscheinend kannst du nicht richtig lesen. Wo habe ich etwas von Erstattung geschrieben? Da steht ganz deutlich Nachlass - und den gibt es nicht (außer auf Kulanz) und ich verstehe auch nicht recht wie man darauf kommt. Was daran sarkastisch ist bleibt wohl dein Geheimnis
Du hast mich gefragt ob wir einen ganzen Monat renovieren. Das war eine rhetorische Frage weil wir beide wissen dass das nicht einen Monat dauert - also wolltest du mir sagen dass ich erst Anrecht auf Erlass habe wenn die Wohnung einen kompletten Monat unbewohnbar ist
ich habe aber nicht gefragt ob ich den gesamten Monat erstattet bekomme sondern irgendwie einen Erlass, ob man mir entgegen kommt oder meinen Zeit- Materialaufwand erstattet
Ich hab gefragt ob ihr einen ganzen Monat renoviert um zu fragen ob ihr einen ganzen Monat renoviert...nicht mehr, nichts zwischen den Zeilen
Was hat aber das Entgegenkommen des Vermieters mit der Dauer der Renovierung zu tun? Außerdem war auch nur das was ich im Kommentar vorhin geschrieben habe aus deinen 2 Fragen zu verstehen
wenn du mich fragst warum ich einen Nachlass erhalten sollte und gleich die nächste Frage lautet ob wir einen ganzen Monat renovieren ist es selbstverständlich und logisch dass man davon ausgeht dass diese beiden Fragen zusammenhängend sind. Dementsprechend ging für mich aus deiner Fragestellung hervor dass man nur bei einem Monatsausfall auf einen Nachlass hoffen kann
Die Dauer hat damit nichts zu tun, es war eine eigenständige Frage. Hat mich halt interessiert. Früher habe ich auch in 3 Wohnung zur Miete gewohnt und das mit einem ganzen Monat gab es da nie.
.... der Deal kann nach hinter losgehen.
Wurde bezahlt, muss ja der Bewohner allen folgenden Schönheitsreparaturen auch übernehmen.
Die Tapeten sind nicht von der Wohnung sondern vom vorherigen Mieter und die Wand ist nicht komplett tapeziert sondern streifenweise
wieso ist es üblich zu streichen? Dafür ist doch der Vermieter zuständig (die Wohnung weiß zu übergeben)