Mieterhöung und Stellplatzmiete
Hallo an Alle
ich hab da mal ne Frage zum Thema Mieterhöhung. Eine Freundin fragte mich um Rat. Folgendes. Vor 5 Jahren bezog sie eine Wohnug. Ihre Vermieterin vereinbarte mit Ihr eine Miete von 350 € kalt für 2 Zimmer, Küche, Bad, Kellerraum und KFZ Stellplatz. Wieviel m² weiß ich jetzt nicht. Nun hat sich die Vermieterin von Ihrem Mann getrennt, und er hat die Hausverwaltung übernommen. Nun möchte er die Miete auf 400 € plus 15€ Stellplatz Miete erhöhen. Erste Frage. Wenn der Stellplatz seid 5 Jahren nicht gesondert bezahlt werden musste, kann er da jetzt Miete für verlangen. Obendrein ist so, dass meine Freundin nicht mal ein Auto hat, und den Platz nicht benötigt, aber der Vermieter besteht drauf, da der Platz zur Wohnung gehört. Zweite Frage. Sind die 50 € Kalt Miete monatlich rechtens? Danke für Eure Hilfe.
3 Antworten
Wenn der Stellplatz zur Wohnung gehoert und vertraglich im Mietpreis enthalten ist, kann hierfuer natuerlich keine zusaetzliche Miete gefordert werden. ABER wenn die oertliche Vergleichsmiete nicht ueberschritten wird, ist hier eine Mieterhoehung um bis zu 70 Euro moeglich. Sollte dies der Fall sein, dann waere der Vermieter gut beraten, die Miete insgesamt um eben diese 70 Euro zu erhoehen und den Stellplatz nicht gesondert zu berechnen.
Nein Sie kann keinen Stellplatz Vermieten der nicht gebraucht wird ,unter zwang einen anderen auf den Platz lassen und Kassieren .Wenn in dem Mietvertrag der Stellplatz mit enthalten ist kann keine gesonderte Erhöhung gefordert werden.
Der Kfz.-Stellplatz gehört zur Mietsache, Dafür kann nicht jetzt aufeinmal zusätzlich Miete verlangt werden. Die 50 € Mieterhöhung sind im Rahmen der Mietanpassung, sofern dies der Mietspiegel zulässt realistisch.