Mieterhöhung wg. Modernisierung SAT-Anlage
In dem Mietshaus mit 4 Parteien muss wg. des digitalem Fernsehen ab 30.04.2012 offensichtlich das LNB der SAT-Anlage ausgetauscht werden. Der Vermieter will jetzt 5€ mehr Miete von jeder Mietpartei verlangen. Ist dies rechtens? Handelt es sich wirklich um eine Modernisierung?
4 Antworten
In Regionen, in denen die Einführung des Digital-TV (terrestrisch) bevorsteht oder absehbar ist, muss der Mieter daher die Einrichtung einer Gemeinschaftsantenne nicht mehr dulden.
Die Maßnahme stellt keine Modernisierung mehr dar und ist wegen der zu erwartenden höheren laufenden Kosten im Vergleich zum Digtalen-TV auch als unwirtschaftlich anzusehen.
Eine Umlage der Kosten auf die Mieter als "Modernisierungsaufwand (11 % pro Jahr) ist daher nicht mehr möglich. Neue Gerichtsentscheidungen, die diese moderne technische Entwicklung bereits berücksichtigen konnten, liegen aber noch nicht vor.
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/antenne.htm
w w w.gutefrage.net/frage/sat-anlage-in-nebenkostenabrechnung
Bei SAT-Anlagen sind die Anschaffungskosten umlegbar, wobei man den Vermieter auch mal fragen kann, ob er diese Kosten gleichzeitig bei der Steuer geltend macht und so "doppelt" kassiert. ...
ha ha, der Austausch des LNB als Modernisierung verkaufen, wie köstlich^^
Ja, die Umstellung von Analog- auf Digitalfernsehen ist eine Modernisierung...
Wenn ihr bis jetzt Gebühren für die Sat Anlage bezahlt habt ist der Umbau keine Modernisierung. Also nicht Rechtens.
Nein, es ändert sich nichts. Ihr bezahlt für die Anlage also darf er Euch keine Modernisierung aufs Auge drücken. Im Gegenteil, der VM hat dafür zu sorgen das ihr ab der Umstellung digitalen Empfang habt.
Das ist nach derzeitiger Rechtslage falsch...
Der Vermieter muss wie gehabt den analogen Empfang zur Verfügung stellen, und das tut er ja auch ansonsten. Es ist ja nicht der Empfang der nicht mehr funktioniert, es wird nur schlicht und einfach nicht mehr gesendet. Das aber ist nicht Angelegenheit des Vermieters...
Das Gesetz wird bestimmt auch bald geändert.
Dann ist ab dem Zeitpunkt die Rechtslage nicht mehr falsch.
Ist doch immer wieder belustigend,wenn man die Antworten sieht.
-Ja
Nein
Richtig
Falsch.
Und wenn dann Experten Kommentare geben,aber es nicht belegen. :-)
Ich gebe mittlerweile bei meinen Antworten fast immer eine Quelle oder Gesetzestext an.
Nachfrage: Im Mietvertrag steht unter der Beschreibung der Betriebskosten, dass diese u. a. den Betrieb einer Satelitten-Anlage beinhalten. Ändert das irgendetwas?