Mieterhöhung wenn 30 Jahre alte Küche komplett gegen eine neue ausgetauscht wird?

3 Antworten

Meine Küche ist Bestandteil des Mietvertrages. Alter der Küche: in 2014 = 30 Jahre. Defekte Geräte hat mein Vermieter immer anstandslos ersetzt und auch bezahlt. Wie sieht es aus, wenn die Küche komplett gegen eine neue getauscht wird?

Dann kann er den grössten Teil zumindest als Modernisierung auf den Mieter abwälzen.

Denn eine neue Küche mit neuen Geräten spart z.B. Strom.

Baumaßnahmen sind dann eine Modernisierung, wenn sie entweder zu einer echten Wohnwertverbesserung führen, wenn zum Beispiel der Wohnkomfort durch bessere Schallschutzmaßnahmen oder neue Sanitäreinrichtungen verbessert wird, oder wenn eine nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser erreicht wird. Energieeinsparmaßnahmen sind zum Beispiel Verbesserungen der Wärmedämmung von Türen und Fenstern sowie von Außenwänden, Dach und Kellerdecken. Aber auch neue energiesparende Heizungs- und Warmwasseranlagen gehören hierzu. Seit dem 1. September 2001 sind auch Maßnahmen zur Einsparung von Strom denkbar. Wassersparmaßnahmen sind insbesondere die Installation von Wasseruhren für jede Wohneinheit.

Quelle:

http://www.mieterbund.de/modernisierung0.html

Da müssen Sie Ihren Vermieter fragen.

Vorstellbar wäre das es als Modernisierung eine Mieterhöhungsverlangen geben wird. Die Kappungsgrenze kann der Vermieter übergehen. Der Vermieter kann nach Abschluss des Einbaues der EBK 11% der aufgewandten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. wobei ein geringer Restwert der alten EBK zu verrechnen wäre, also neu gegen alt.

Gehe einfach mal davon aus. Ob wegen Modernisierung ist fraglich, aber eine normale Mieterhöhung dürfte schon anstehen, sofern die Vergleichsmieten oder Mietspiegel bei Euch das zulassen.