Mieterhöhung wegen Treppenputzen

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Er muss sich zuvor die Einwilligung aller Mieter für die entgeltliche Treppenhausreiningung einholen. Er darf sie nich einfach so draufschlagen. Erzähle ihm beim nächsten Gespräch, daß du dich mit der Sache an Mieterbund wendest (auch wenn du es nich tust), wenn er mit der Forderung nich aufhört. Dann sollte er aufhören. Wenn unerwartet doch nich, dann doch an Mieterbund wenden. Der kostet 6 Euro im Monat, die sehr gut angelegt sind.

Außerdem sind 40 Euro wucher. Wir haben 10 bezahlt. Kommt natürlich auch auf die Anzahl der Mietparteien an.

die Sache mit dem Mieterbund nur, wenn keine Mahnungen zwecks Einhaltung der Hausordnung erhalten wurden.

Waren ja auch 10 €. Nur die wollte keiner zahlen, weil das bescheuert ist. Jeder kann hier selbst Treppen Aber danke für die Hilfe. ;)Werden wir sehen. Er muss ja 2 Häuser fragen und es sind mindestens 3-4 Personen dagegen.

@Didichan

der Stern ging an die falsche Antwort!

@Raimund1

dann schau auf mieterbund.de vorbei.

Normalerweise putzen die Mieter die Treppen selbst, und wenn diese nicht geputzt werden, kann der Vermieter nach Absprache mit dem Mieter jemanden einstellen, das dann der Mieter zahlen muß. Auch wie hoch die Kosten dafür sind muß mit dem Mieter abgesprochen werden (vielleicht putzt dann der Mieter lieber selbst, aber dann muß es auch REGELMÄßIG sein). Ein normaler Mietvertrag beinhaltet auch das Treppen putzen!

Also, obwohl die Bewertung nach so kurzer Stehzeit erfolgte, meine Antwort für die, die sie lesen möchten. Natürlich darf ein Vermieter Kosten und Lasten an die Mieter verteilen, wenn es die mietvertraglichen Vereinbarungen gibt. Aus der Frage ist überhaupt nicht zu ersehen, ob dort nachgeschaut wurde. Dafür wird auch kein Mieterbund benötigt. Lesen darf heute jeder mündige Mieter auch allein. Sollte allerdings der Mieter verpflichtet sein zu reinigen, hat der Vermieter auch keine Recht auf Kostenerstattung. Der Mieter darf im Gegenzug seine Verpflichtung natürlich auch nicht einfach so einstellen. Alles eigentlich ganz einfach und was den Stern angeht: Ich weiß nicht ich weiß nicht.

Auf die Frage Mieterhöhung wegen Nichteinhaltung der Hausordnung wurde dazu schon einiges geantwortet.

So über Nacht kann der Eigentümer neue Nebenkosten nicht einführen. Lies dazu erst einmal den Mietvertrag genau durch.

Wenn dies vereinbart ist, kann er die auch "über Nacht" einführen...

@XtraDry

Das Wort Treppenreinigung steht wahrscheinlich nicht unter Betriebskosten.

@Lotte4

Sollte es aber. Oder "Hausreinigung" oder irgendsowas, sonst können die Kosten überhaupt nicht umgelegt werden...

So wie ich das verstehe, steht es nicht im Mietvertrag? Dann darf er das nicht. Er darf die Miete dann nur nach den allgemeinen Vorschriften des § 557 BGB erhöhen...

Jeder stinknormale Mietvertrag enthält aber just die Position in der Aufstellung der Betreibskosten! Sie verstehen nicht viel von Mietverträgen als solchen!

@schelm1

Ja, genau... :-)

Sie aber schon, weil...???

Ansonsten kann man davon trotzdem nicht einfach so ausgehen, wenn dies nicht vom Fragesteller erwähnt wurde. Dazu gibt es viel zu viele Mietverträge ohne oder vor allem mit ungültigen Klauseln zu Nebenkosten. Gerad bei der Treppenhausreinigung ist das nämlich so 'ne Sache...