Mieterhöhung wegen Besuch? EILT!
Seid gegrüßt liebe Leute.
Bevor ich zum Thema komme, bitte ich das zu lesen: http://www.gutefrage.net/frage/besuch-der-freundin-in-der-wg
Dies war damals mein Thema, nun nähert bald dieser Tag und ich habe vorhin bei mir einen Zettel an die Tür gehängt, mit welchem ich allen Mitbewohnern im Haus bescheid gesagt hab, das meine Freundin nächste Woche kommt.
Nun wach ich vorhin auf und geh genüsslich Rauchen, steht da nicht frech und unverschämt darunter: "Nein, ansonsten 100 €. A.S." (Initialien meiner Vermieterin)
Ist das Rechtens?
Ich platze gleich und werde auch gleich nochmal hochgehen und dort die Bombe hochgehen lassen... Bevor ich das mache möchte ich aber nochmal die gewissheit haben, dass sie das nicht verlangen können.
Wenn sich jemand schwer damit auskennt, würde ich mich freuen, wenn er mich auch per PN benachrichtigt.
Gruß, Marc.
15 Antworten
Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, all das geht den Vermieter nichts an.
Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind in aller Regel unwirksam. Auch der legendäre „Damenbesuch“ im untervermieteten Zimmer kann nicht per Vertragsklausel untersagt werden.
Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben.
Betrachte den "Hinweis" also frühestens nach 6 Wochen - dann wäre er wirksam, um die durch den Gast deutlich gestiegenen Nebenkosten aufzufangen. Falls deine Mitbewohner da nicht mal vorher fragen, wie du dir das alles so finanziell vorstellst :-)
G imager761
Welchen Teil meines hilfreichsten Kommentars, "die durch den Gast gestiegenen Nebenkosten" oder "frühestens 6 Wochen" stimmt deiner Meinung nach "in der Reinform nicht" ?
Wer lesen kann, erspart sich derart überflüssige Kommentare :-O
Besucher "wohnen" nicht im Haus Legt der Vermieter die Nebenkosten seines Hauses nach der Zahl der Bewohner fest, so darf er die Kopfzahl einer Mietpartei nicht deshalb erhöhen, weil dort ein Freund "mehr oder weniger oft" zu Besuch kommt. (Amtsgericht Ahaus, 5 C 7888/96)
hallo, es ist eine absolute Frechheit. Wie ist denn die Miete geregelt? Zahlt ihr einen Nebenkostenvorschuß oder eine Pauschale?
Wenn ihr einen Vorschuß bezahlt, dann ist es eh bibifaxi, denn für den Verbauch kommt ihr auf. Deine Vermieterin darf die keinen Besuch verbieten. Solange es im Rahmen bleibt, und das ist bei dir sicher der Fall.
´Sprich mal mit deinen Mitbewohnern, die müssen in erster Linie damit klarkommen.
SChreibe dir den Wasserstand und den Stromzählerstand auf. Dann kannst du genau sehen, wieviel mehr Wasser bzw. Strom du verbraucht hast. Eine Flasche Wein, oder ein nettes Essen für deien Mitbewohner, und die Sache ist erledigt.
Um einen klaren Kopf zu haben, rate ich dir das geplante Gespräch nicth jetzt zu führen. Geh zu deiner Vermieterin, und mach einen Termin. Da hast du Zeit, dich zu beruhigen, und du kannst dich besser vorbereiten. Wenn du das jetzt übers Knie brichst, gibts Stress. alles gute.
Ich finds mehr als ne Frechheit, aber immer wieder nett zu sehen wie sich innerhalb eines Jahres so schnell ein Mietverhältnis auseinanderbricht...
Also die Nebenkosten sind im Mietpreis schon mit drinne, zahl also keine Pauschale.
Meine Mitbewohner haben nix dagegen, kennen sie ja auch schon und aus meinem vorrangegangenen Fall hatten sie auch damals noch gemeint, das hätte nicht sein müssen...
Marc
Hi Ocean93: Du mußt unterscheiden zwischen Warm- und Kaltmiete. Wenn Du schreibst, die Nebenkosten sind in der Miete schon drinnen, dann wäre das ja eine so genannte Warmmiete. Die Nebenkosten müssen aber darüber hinaus im Mietvertrag als Vorauszahlung mit Betrag ausgewiesen sein! Deine Vermieter haben auf dem Zettel ja auch nicht explizit hingeschrieben, dass es sich um eine Mieterhöhung handelt. Man muß derzeit davon ausgehen, dass es sich lediglich um die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung handelt. Du solltest daher zum Vermieter gehen und ihn fragen, wie sich die 100 Euro denn aufschlüsseln würden, um was es sich da grundsätzlich handelt. Mach keinen Terz deshalb, es rentiert sich nicht wegen einer solchen Summe eine mögliche Kündigung zu riskieren. Außerdem muß sich Deine Freundin auch darüber im klaren sein, dass sie in jeder anderen Wohnung ebenfalls Nebenkosten bezahlen müßte. Es ist daher nur mehr recht und billig, wenn sie das auch bei Euch macht. Schließlich spart sie sich ja für den Zeitraum die Grundmiete für andere Räumlichkeiten. Aus einer Freundschaft mit Dir ein Recht auf Wohnerlaubnis für einen längeren Zeitraum abzuleiten ohne Bezahlung ist unabhängig des Einverständnisses Deiner Mitbewohner doch sehr vermessen!
Korrekt ist, dass** "Warmmiete"** bedeutet, hier sind sämtliche Betriebskosten, incl. Heizkosten schon beinhaltet. Daraus folgt, dass im MV keinerlei zusätzliche Zahlungen für Betriebskosten vereinbart sind bzw. werden.
Hab noch einen Link gefunden:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_8.htm
So 6 - 8 Wochen müssen geduldet werden. alles gute
Sehr schön, danke dir vielmals!
Hallo soviel ich weiß ist das nicht rechtens, du sagst du wohnst in einer WG wenn ihr da zu 3 wohnt teilt ihr euch doch im Normalfall die Miete durch 3 und der Vermieter bekommt das Geld. Also kannst du auch Besuch kommen lassen es ist gesätzlich sogar fertgelegt dass ein Besucher bis zu 3 Monate am Stück bei dir bleiben darf und der Vermieter da eigentlich nichts dagegen sagen kann. Du solltest vielleicht nur versuchen mit deinen Mitbewohnern darüber zu reden und die noch mit ins Boot zu holen wenn die Probleme machen weil ja auch Gemeinschaftsräume da sind dass es mit denen kein Stress gibt. Aber mehr verlangen darf dein Vermieter Eigentlich nicht Viel Glück
Besuch für den Mieter
Besuch von anderen Menschen darf der Mieter zu jeder Tages- und Nachtzeit natürlich empfangen. Dies nicht nur für einen Tag, sondern auch für längere Zeit, in der Regel bis zu sechs Wochen. (...) http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besuch.html
Nun wach ich vorhin auf und geh genüsslich Rauchen, steht da nicht frech und unverschämt darunter: "Nein, ansonsten 100 €. A.S." (Initialien meiner Vermieterin)
Ist das Rechtens?
NEIN.
Besucher "wohnen" nicht im Haus Legt der Vermieter die Nebenkosten seines Hauses nach der Zahl der Bewohner fest, so darf er die Kopfzahl einer Mietpartei nicht deshalb erhöhen, weil dort ein Freund "mehr oder weniger oft" zu Besuch kommt. (Amtsgericht Ahaus, 5 C 7888/96)
Deine Freundin hält sich also 13 Wochen im Jahr bei Dir auf.
Um Ärger zu vermeiden könntest Du ja mal Dein monatlichen Ausgaben von Allgemeinstrom,Müll und Wasser ausrechnen.
Du kannst dann vorschlagen die Nebenkostenzahlung um 25 % zu Erhöhen( Strom;Wasser und Müll).
Das spart Dir Ärger und ist gerecht!
Das stimmt in der Reinform nicht! Natürlich darf er nicht die Grundmiete erhöhen und auch nicht den Besuch verbieten. Er kann aber jederzeit die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen, weil sich durch eine Person mehr der Verbrauch von z.B. Wasser erhöht. Es ist dem Vermieter nicht zuzumuten, dass er für Besucher, die länger bleiben, in Vorleistung geht bei den entsprechenden Unternehmen wie Strom, Wasser, Fernwärme, Gas. Deshalb sollte auch ein länger andauernder Aufenthalt eines Besuchers innerhalb einer WG mit dem Vermieter vorher abgeklärt werden! Natürlich nicht bei 2 Wochen!