Mieterhöhung rückgängig machen?

6 Antworten

Die Zustimmung zur Mieterhöhung kannst du nachträglich nicht mehr widerrufen. Es ist quasi ein Änderungsvertrag zu deinem Mietvertrag. Und Ein Widerrufsrecht hast du hier nicht.

Ein Widerrufsrecht sieht das Gesetz nur bei sog. Haustürgeschäften vor. Also zum Beispiel wenn der Vermieter bei dir geklingelt hätte und dich zur sofortigen Unterschrift gedrängt hätte.

Du hattest das Erhöhungsverlangen aber ja bekommen und hattest dann ausreichend Möglichkeit, es zu prüfen und zu überlegen. Wenn du das nicht genutzt hast, ist es dein eigenes Problem. Dein Versäumnis kann jetzt nicht zum Nachteil des Vermieters werden. Bei einer Unterschrift muss man sich vorher genau überlegen, wofür man unterschreibt.

ich denke, dass eher du den fehler gemacht hast, als der vermieter

aber kann man auch noch nachträglich widersprechen

Kannst vergessen. Es herrscht Vertragsfreiheit. Wenn man einem Mieterhöhungsverlangen zustimmt, ist das eine Vertragsänderung und da gibt es nichts zu widersprechen.

@bwhoch2

wenn er nicht zustimmt, muss er eh raus

und du kannst miete nicht so erhöhen, wie du magst

Zustimmung ist Zustimmung, du bist nun verpflichtet, die neue Miete ab viertem Monat nach Zugang des MEV zu bezahlen (Zugangsmonat eingerechnet).

Du weißt aber schon, dass die Vergleichsmiete nur ein Anhaltspunkt und kein Muß ist. Wenn er den gesetzlichen Rahmen überschritten hat, versuch es mit einem Widerspruch.