Mieterhöhung ohne qualifizierten Mietspiegel

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Habe bereits einschlägige Erfahrung incl. erfolgreiche Klage.

Einem Mieterhöhungsverlangen auf Basis von Vermietungsportalen wird sofort erfolgreich widersprochen. Vor Gericht bist Du damit chancenlos. In der Tat ist das einzige, was Dir hilft, bevor es vor Gericht geht, die Vorlage von passenden Vergleichsmieten. Natürlich kannst Du auch ein teures Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Falls sich dieses dann als fehlerhaft heraus stellt, hast Du eine Menge Geld in den Sand gesetzt.

Vergleichsmieten wirst Du zusammen bekommen. Ggf. mit einer "Ochsentour".

Die erste Ansprechstation sollte der örtlich zuständige Haus- und Grundbesitzerverein sein. Zum Beispiel die Organisation Haus & Grund. Diese haben selbst ein großes Interesse daran, möglichst viele Vergleichsmieten zu sammeln und für ihre Mitglieder bereit zu halten.

Zweite Station: Immobilienmakler. Gehe in Immoscout oder Immonet und such Dir Adressen von Maklern, die in Deiner Region Vermietangebote haben. Gelbe Seiten geht auch. Frage dort nach konkreten Vermietungen der letzten Zeit und man wird Dir gerne helfen, denn schließlich bauen Makler gerade jetzt darauf, dass künftig die Vermieter ihre Kunden sein werden, wenn das Bestellerprinzip greift. Makler, die innerhalb der näheren Vergangenheit in der Nähe vermietet haben, werden Dir gerne Auskunft geben und gerne auch für Dich bei ihren Vermietern nachfragen, ob sie deren Objekt samt Name (des Eigentümers) und Adresse heraus geben dürfen. Der Datenschutz spricht hier nicht dagegen. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Dritte Station, falls 1 und 2 nicht ausreichen: Erkundige Dich nach weiteren Eigentümern in der Nachbarschaft des fraglichen Objekts und frage sie direkt, ob sie Auskunft geben und Dir entsprechende Dokumente geben würden. Biete im Gegenzug auch Dein Ergebnis der Mieterhöhung an. Hier musst Du ggf. direkt von Tür zu Tür gehen. Die Mühe kann sich aber sehr lohnen. Du erhältst damit auch nützliche Kontakte für die Zukunft. Wenn Du Dein Anliegen ehrlich vorbringst, werden die Vermieter auch den Nutzen für sich selbst erkennen.

So ausgestattet (mit 5 statt nur 3 Vergleichsmieten) gingen wir vor Gericht, da der Mieter die Mieterhöhung unter Verweis auf eigene Recherchen nicht akzeptieren wollte. Vor Gericht hatten unsere Vergleichsmieten Bestand. Falls der Mieter nicht akzetpieren wolle, wurde ihm angeboten, das Gutachten eines Sachverständigen einholen zu lassen, um auf dieser Basis zu entscheiden. Kosten würden ggf. zu Lasten des Mieters gehen, falls das Ergebnis des Gutachtens unsere Vergleichsmieten bestätigen würde.

Ergebnis, um die Sache endgültig zu beenden war dennoch ein Vergleich, der einen Teil der Mieterhöhung sofort und den anderen Teil nach einem Jahr zur Folge hatte. Das war dann für beide Seiten zufriedenstellen.

Viel Erfolg!

Danke für die Auszeichnung. Viel Erfolg nochmal.

Mieterhöhung im Namen der Eigentümer aussprechen. In dieser Gemeinde gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel und ich bekomme auch keine Vergleichswohnungen zusammen

Dann muss man das Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete eben durch ein Gutachten eines Sachverständigen, der für ein Fachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt sein muss, in dem es zumindest auch um Mietpreisbewertung geht, begründet vortragen.

Expertisen einer Hausbank oder eines Maklers reichen nie aus und machen das Erhöhungsverlangen anfechtbar.

G imager761

Also bleibt mir der Mietspiegel der 'Gemeinde aus den Vermietungsportalen ( immonet Immoscout ), die Angebot und Nachfrage ermitteln.

Keine Chance! Wirksame Begründungen findest Du im § 558a BGB.

Angaben in diversen Immobilienportalen haben keine Relevanz, zumal dort keine Angaben zu Lage, Ausstattung und ähnlichem getroffen werden. Dort wird nur ein pauschaler Durchschnitt gebildet.

In dieser Gemeinde gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel

Dann nimm den Mietspiegel der Nachbargemeinde (Vgl. BGH, VIII ZR 99/09).

Dieser kann auch als Grundlage für eine Mieterhöhung genutzt werden.

Vier Begründungen sind für ein Mieterhöhungsverlangen möglich: Verweis auf einen Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, das Gutachten eines Sachverständigen, Berufung auf drei genau bezeichnete Vergleichswohnungen am Ort.

Ich habe diese Zeilen aus Recherchen zur aktuellen Rechtsprechung - es gibt eine Nachbargemeinde mit Mietspiegel - aber der gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser

@Mihalev

Vier Begründungen sind für ein Mieterhöhungsverlangen möglich

Korrekt!

gibt eine Nachbargemeinde mit Mietspiegel - aber der gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser

Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Du gehst zu einer anderen Nachbargemeinde

2. Du suchst Dir einen Sachverständigen.