Mieterhöhung Mietspiegel bindend
Hallo, ich habe kur nachdem unser Haus von der Akelius GmbH gekauft wurde eine Mieterhöhung bekommen. Begründung Mietspiegelanpassung. In dem Schreiben (das rechtich- formal in Ordnung ist) wird eine Erhöhung von 15 % (Kappungsgrenze eingehalten) veranschlagt. Wenn man den Mietspiegel betrachtet, liegt meine derzeitige Miete innerhalb des Mietspiegel, mit der Erhöhung würde sie jedoch oberhalb der Spanne liegen. Ist eine Erhöhung über den Mietspiegle zulässig? Inwiefern sind die Aussattungsmerkmale, die in zur Einordnung innnerhalb der Spanne des Mietspiegels führen, ausschlaggebend? Kann ich diese meist negativen Merkmale geltend machen um die Erhöhung zu verweigern? Andere meinen sie würden die Erhöhung ignorieren, weil sie oberhalb des Mietspiegels liegt...? Hat jemand Erfahrungen mit Akelius, wenn eine Mieterhöhung abgelehnt wurde? Klagen die sofort? Lassen die mit sich verhandeln? Wäre über Antworten sehr dankbar, da ich nicht rechtschutzversichert bin und auch nicht im Mieterverein. Schönen Tag noch!
5 Antworten
Ein Mietspiegel ist kein Gesetz - die Miete kann auch darüber hinaus gehen, wenn die Wohnung entpsrechend ausgestattet ist ....
Bei bestehenden Mietverhältnissen darf im deutschen Mietrecht nach der Mieterhöhung die Obergrenze der Spanne ortsüblicher Vergleichsmieten nicht überstiegen werden. Gibt es für den Ort einen Mietspiegel, so gilt die Obergrenze der dort angegebenen Spanne für Vergleichswohnungen.
da ich nicht rechtschutzversichert bin und auch nicht im Mieterverein
Dann stehst du vermutlich auf verlorenem Posten. Solche Sparsamkeit zahlt sich wirklich aus. Mit Ratschlägen aus GF wirst du nicht weit kommen. Geh zu einem Anwalt für Mietrecht und nimm eine Erstberatung. Deren Kosten sind noch überschaubar.
der Mietspiegel ist nicht bindend, er ist nur eine Empfehlung ..... http://www.wer-weiss-was.de/immobilien/ist-der-mietspiegel-bindend
nein, über den mietspiegel geht nur, wenn man es begründen kann
mit erhöhter ausstattung, vergleichswohnungen etc