Mieterhöhung bei einer Gewerbeimmobilie?

2 Antworten

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Mieterhöhungen sind bei Gewerbemietverträgen nur möglich, wenn

"die Parteien in Abänderung des bestehenden Mietvertrages eine entsprechende

Abrede

über eine Mieterhöhung treffen

oderwenn

die Parteien eine

Erhöhungs- oder Änderungsvorbehalt

für die Miethöhe mietvertraglich vereinbart haben

oderoder

wenn der Vermieter eine

Änderungskündigung

des bestehenden Mietvertrages ausspricht und zugleich dem Mieter einen

neuen Mietvertrag zu unveränderten Konditionen, allerdings mit einer

erhöhten Miete anbietet.

Die  Änderungskündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist im Gewerbemietrecht zulässig und stellt im Gegensatz zum Wohnraummietrecht

keine unzulässige Rechtsausübung

dar (BGH MDR 1980, 834). Voraussetzung ist ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag, der ordentlich gekündigt werden kann. Bei befristeten Mietverträgen ist eine Änderungskündigung nicht möglich.

Oder

wenn die Parteien vereinbart haben, dass sich die Miete während der

Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen automatisch erhöht (

Mietpreisanpassungsklauseln

: Indexmiete, Staffelmiete u.a.)"

Zitat und Quelle:

http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerbemietrecht-mieterhoehung-ueberblick-fuer-mieter-und-vermieter/

Wie kann ich plausibel dem Mieter mitteilen,dass ich die Nettokaltmiete erhöhen möchte,ohne den Mieter zu vergraulen?

Gar nicht. Wenn sich der Mieter standhaft weigert die erhöhte Miete zu zahlen hilft nur ihm zu kündigen.

Silvermann73 
Fragesteller
 07.04.2016, 19:46

Aber es ändert sich doch der Qm preis mit den Jahren ? Kündigen möchte ich ihm eigentlich nicht.

anitari  07.04.2016, 20:05
@Silvermann73

Natürlich ändern sich Priese im laufe der Jahre.

Aber wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt und Du ihm nicht kündigen willst kannste machen nix.

Nur bei Wohnraummietverhältnissen wäre eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung möglich.

Ist denn vertraglich überhaupt die Möglichkeit einer Mieterhöhung vereinbart?

Silvermann73 
Fragesteller
 07.04.2016, 20:51

Nein es ist nicht vertraglich vereinbart, dass die Miete erhöht wird.

Nemisis2010  08.04.2016, 12:14
@Silvermann73

Nein es ist nicht vertraglich vereinbart, dass die Miete erhöht wird.

dann wäre bezüglich einer Mieterhöhung nur eine Änderungskündigung möglich, und zwar unter der Voraussetzung, daß es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt.