Mieterdarlehen?
Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter als ausscheidender Mieter.
Es geht um ein Mietvertrag einer Ladenfläche.
Mieter A und B mieten eine Ladenfläche und zahlen ein Mieterdarlehen als Kaution. Mieter A scheidet aus und hat somit erstmal kein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter sondern nur gegen Mieter B im Innenverhältnis.
Nun kündigt B das fortgesetzte Mietverhältnis.
Hat Mieter A jetzt ein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter?
Ich hab es so verstanden, dass der auscheidende Mieter erst bei Kündigung des fortgestzten Mietverhältnisses durch B und Übergabe der Mietsache einen Anspruch auf Rückzahlung hat gegenüber dem Vermieter....evtl liege ich ja falsch.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten :-)
1 Antwort
Ein Mieterdarlehen als Kaution. Ist mir neu !!! Eine Kaution ist eine Sicherheit für evt. Mietausfall oder Reparaturen oder NK - Abrechnungen.
Im übrigen finde ich die Fragestellung nicht verständlich. Vllt. noch mal neu und einleuchtend formulieren.
Ich versuch es mal so : Wenn ein Mieter ausscheidet und beim Ausscheiden keine Ansprüche welcher Art auch immer ( schriftlich ) stellt, sind diese verwirkt. Der verbleibende Mieter - in dem Fall B - hat aber dann für alle Forderungen des VM allein aufzukommen. Denn was nach einem Jahr passiert ist, kann Mieter A nicht wissen. Folglich muss Mieter B für Reparaturen, NK , Mietausfall etc. allein haften. Somit hat Mieter A keinerlei Anspruch auf die Kaution oder wie du es nennst, Mieterdarlehen.
Tut mir leid aber einfacher kann ich es nicht schreiben.
Es geht nur darum, ob der ausscheidende Mieter bei Kündigung des fortgesetzten Mietvertrages dann einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter erwirbt?!
Nach Ausscheiden von A hat B den Mietvertrag alleine fortgesetzt und dann ca. 1 Jahr später den Mietvertrag gekündigt. Wem steht das Mieterdarlehen zu? Nur B oder beiden? Schliesslich haben beide zu gleichen Teilen das Mieterdarlehen eingebracht.
Hoffe das ist jetzt verständlicher.