Mieter zahlt unbewusst freiwillig Nebenkosten inklusive Eigentümeranteil. Was erwartet mich eventuell?
Ich werde diesen Monat einen 5-Jahres-Vetrag mit der Gemeinde abschliessen in dem ich meine Wohnung an die Gemeinde vermiete. Es ziehen Flüchtlinge ein, ist aber der Frage wegen irrelevant. Die Kaltmiete steht bereits und die Gemeinde hat dann nach den Nebenkosten gefragt. Da ich selber die genaue Summe nicht wusste und was alles inbegriffen ist habe ich von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung 2015 beantragt und es auch gleichzeitig an die Gemeinde weiter geleitet. (Nebenkostenabrechnung habe ich natürlich auch aber nicht in Mail-Form). Hausgeld beträgt für 2016 genau 200 Euro aber da sind auch nicht umlegbare Kosten (Verwaltungsgebühren, Rücklagen, etc.) die ich als Eigentümer tragen muss (rund 80Euro) dabei. Komischerweise habe ich dann von der Gemeindesachbearbeiterin die Frage an den Kopf geworfen bekommen ob 200 Euro in Ordnung wären. Meine Frage jetzt da die Dame anscheinend keine Ahnung hat was Sie da tut ist, darf ich dem zustimmen das die Gemeinde fälschlicherweise (freiwillig) mehr zahlt oder sollte ich dem aus rechtlichen Gründen lieber nicht zustimmen und die Dame aufklären welche Kosten sie zu tragen haben und welche nicht. Ich bevorzuge selber die ehrliche und richtige Variante aber eine zweite, dritte Meinung schadet nicht.
5 Antworten
Nur 200 € Hausgeld, also umlegbare und nicht umlegbare Betriebskosten?
Wie groß bzw. klein ist denn die Wohnung und welche umlegbaren BK-Arten sind enthalten?
Aber eigentlich egal. Du mußt ja, wenn mit dem Mieter monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, 1 x jährlich abrechnen.
Da darfst Du ja nur die umlegbaren BK berücksichtigen. Ergibt sich da ein Guthaben für den Mieter werden die Vorauszahlungen anschließend nach unten angepaßt.
Noch was wäre zu bedenken.
Die Personenzahl die künftig in der Wohnung wohnen wird. Schon allein in Bezug auf den Wasserverbrauch (kalt + warm) und das höhere Müllaufkommen.
Aus meiner Sicht brauchst wegen der unbewußten "Falschangabe" kein schlechtes Gewissen zu haben.
Sollte sogar eine Pauschale vereinbart werden/sein würde noch mindestens 50 € dazu rechnen.
Die Frage ist doch, wie der Mietvertrag gestaltet wird. Zahlt die Gemeinde eine Pauschale für die Nebenkosten oder lt. Mietvertrag eine monatliche Vorauszahlung und Du rechnest dann jährlich einmal über die Nebenkosten ab. Vermutlich letzteres, denn alles andere wäre für Dich ein Risiko, denn Du weißt nicht, wie die Kosten innerhalb der nächsten 5 Jahren, womöglich gerade durch diese Art von Nutzung, steigen werden.
Nimm die monatliche Vorauszahlung von 200 € jetzt an, wenn es lt. Mietvertrag eine solche ist, denn besser Du bekommst jetzt mehr und in der Abrechnung stellt sich heraus, dass Du eher zurück zahlen musst, als dass es eine hohe Nachzahlung gibt, die letztlich für Dich auch nichts anderes bedeutet, als dass Du letztlich Geld vorstrecken musst.
Es ist weder unsittlich noch sonst irgendwie verwerflich, wenn Du jetzt 200 € pro Monat bekommst, statt nur 120 €, wenn nach Ablauf eines Abrechnungsjahres sowieso abgerechnet wird.
Da es sich hier um eine Neuvermietung handelt kann man sich zwar als Vermieter und auch Mieter bei der Einigung des Mietpreises am Energieausweis oder auch den bisherigen Nebenkostenabrechnungen orientieren, muß sich aber letztlich nicht stoisch danch richten, zumal wir in Deutschland immer noch ein freies Vertragsrecht haben. Die tatsächlich anfallenden Kosten hängen dann vom persönlichen Verbrauch der Mieter ab - der kann durchaus unterschiedlich zu Deinen früheren Mietern sein.
Ich habe auch schon von anderen Gemeinden oder Städte gehört, die die Wohnungen für Flüchtlinge für ca. 5 Jahren anmieten und mit den Vermietern dann eine Inklusivmiete, also mit Strom, Heizung und Wasser usw. vereinbaren. Dann würdest Du unter Umständen sogar draufzahlen.
Ich würde die 80 € extra legen,du weißt ja auch nicht was dich nach den 5 Jahren erwartet.
Man wird nach einem Jahr Nebenkostenvorauszahlung eine Abrechnung von Ihnen verlangen. Dann wird exakt der umlagefähige Betrag transparent, der dann auch Basis für die künftige Höhe der umlagfähigen Kosten sein dürfte.