Vermieter weigert sich Kosten für Boiler-Reparatur zu zahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach deiner Darstellung hast du die Boilerreparatur von 180€ über die Bk-Abrechnung bezahlt. Lag die Rep. im Jahr 2019? ich vermute, dass der Vermieter hier missbräuchlich in die BK - Abrechnung 2018 die Kosten eingerechnet hat.

Jegliche Instandhaltung an der Gastherme ist Sache des Vermieters. Falls du dennoch durch missbräuchliche Anwendung der Kleinreparaturklausel das Auffüllen von Wasse in den Heiz-Kreislauf bezahlt haben solltest, kannst du dir diese Kosten zurückholen durch eine Schadensersatzforderung an den Vemieter und damit über Aufrechnung gegen die Miete März 2020.

Die laufenden Fehler an der Gastherme rechtfertigen deine Forderung nach einer Generalinstandsetzung oder Neuinstallation gegebenenfalls auch über eine zeitnahe Instandsetzungsklage. Eine Mietminderung und Mieteinbehalt solltest du dir gut überlegen, aber das wäre hier auch berechtigt.

Die Gastherme ist Eigentum des Vermieters, das an dich vermietet wurde. In den Betriebskosten kann die Wartung von dir bezahlt werden, wenn diese Kosten im Mietvertrag enthalten sind - siehe Betriebskostenverordnung. Die Kleinreparurklausel bezieht sich nur auf täglich handhabbare Bedienelemente der Gastherme - ganz sicher!

Grundsätzlich ist der Vermieter für Reparatur und Austausch zuständig

In § 535 Satz 2 BGB heißt es: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Das bedeutet für den Warmwasserboiler: War dieser bereits angebracht, zählt er als Installation und gehört somit zur Wohnung, sprich zur Mietsache.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/warmwasserboiler-schaeden

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter trägt die Instandhaltungskosten einer Wohnung. Bei kleinen Reparaturen bis maximal 100 Euro kann er sich die Reparaturkosten aber vom Mieter zurückholen. Einige wenige Gerichte halten sogar Kosten bis zur Höchstgrenze von 120 Euro für zumutbar.

Therme. Die regel­mäßige Wartung einer dem Vermieter gehörenden Therme durch einen Fachmann muss stets der Vermieter veranlassen. Die Kosten dafür trägt oft allerdings der Mieter. Vermieter können die Wartungs­kosten zum Beispiel in der Regel als Betriebs­kosten auf den Mieter umlegen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, den Boiler bzw. Durchlauferhitzer in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Reinigungskosten und Wartungskosten können jedoch als Betriebskosten berücksichtigt werden, dürfen aber nicht dem Mieter pauschal durch eine Klausel auferlegt werden.

Mietvertragsklauseln

Vertragsklauseln, die dem Mieter die Instandsetzungspflicht auferlegen, dürften in aller Regel im Mietrecht unwirksam sein. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, den Boiler bzw. Durchlauferhitzer in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Reinigungskosten und Wartungskosten können jedoch als Betriebskosten berücksichtigt werden, dürfen aber nicht dem Mieter pauschal durch eine Klausel auferlegt werden. ( BGH WM 91, 381; 92, 355).

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/boiler.htm

Mein Tipp:

Die besten Tipps können einen individuelle und fachlich kompetente Beratung nicht ersetzen.

Erfahrungsgemäß bietet hier der Deutsche Mieterbund best mögliche Unterstützung zu fairen Preis.

Leider ist es oft so, dass uneinsichtige Vermieter ihre Haltung nicht einfach ändern, sondern es auch bei nächster Gelegenheit zu Streitigkeiten kommen wird.

knapp 100,- EUR für eine Jahres-Mitgliedschaft wäre in solchen Fällen, sicher gut investiertes Geld.

Insbesondere, wenn z.B. auch Nebenkostenabrechnungen usw. hin und wieder geprüft werden sollen.

Wie in deinem Fall ist es sehr wahrscheinlich nicht zulässig gewesen, dir die vollen Kosten aufzuerlegen.

Bei Interesse kannst du dir ja einfach einmal das Angebot des Deutschen Mieterbunds ansehen.

Vermieter kennen es bereits und sind in der Regel auch gesprächsbereiter als ohne den juristischen Beistand des Mieterbunds.

Selbstverständlich kannst du auch eine einmalige Beratung für rund 25,- EUR nutzen.

Zum Schluss noch etwas ganz anderes.

Du schreibst, dass bereits Handwerksbetriebe mit der Reparatur beauftragt und bezahlt wurden.

Wenn diese ihre Leistungen in Rechnung stellen, müssen sie hierfür auch die Gewährleistung übernehmen und bei Sachmängeln nachbessern.

So jedenfalls mein Rechtsverständnis.

Hat es in dieser Richtig schon mal Überlegungen gegeben?

Viel Erfolg!

https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html

Hier hilft nur eine Mietminderung von 40% und zuzüglich Zurückbehalt eines weiteren Teiles der Bruttomiete in Höhe von 30%, zusammen also 70%. Das teilst du so dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit und machst das ab Mietzahlung März. Natürlich musst du das entsprechend in deinem Schreiben begründen.

Der Zurückbehalt ist nach Mangelbeseitigung nachzuzahlen, die Minderung nicht.

Die Reparaturkosten in der BK-Abrechnung herausrechnen, gehören nicht da rein und sind vom Vermieter zu bezahlen. Damit erhöht sich ein Guthaben bzw. verringert sich deine Nachzahlung m diesen Betrag. Das teilst du so in deinem Einspruch dem Vermieter schriftlich als Einwurfeinschreiben mit.

Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem. 

Instandhaltung ist Sache des Vermieters nur die Wartung kann vertraglich auf Mieter abgewälzt werden.

Boiler fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel:

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/einzelne-Kosten/Wartungskosten/Wartung-Durchlauferhitzer-Kosten-des-Mieters-oder-des-Vermieters-E3105.htm

Was machen? Aufgefordert zur Reparatur hast Du hoffentlich nachweislich. Dann teilst Du dem Vermieter mit, dass Du jetzt eine Firma beauftragst und die Kosten ab/mit der übernächsten Miete verrechnen wirst.

Nein. Davon wird es aber trotzdem nicht warm in eurer Wohnung. Ihr solltet also nicht auf Konfrontation gehen, sondern einen Kompromiss finden.

Es gibt ganz klare Regelungen. Nichts wirksam im Mietvertrag vereinbart oder unwirksam oder geht es um Reparatur eines Boilers, dann ist es Vermietersache. Ein Boiler fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel!

Da braucht man keine Kompromiss finden; das schreibe ich Dir als Vermieter.

@johnnymcmuff

Allein mit "Recht haben" bekommt man die Wohnung aber auch nicht warm...

@ErsterSchnee

Ein uneinsichtiger Vermieter kann nur durch ein Urreil eines Gerichtes bekehrt werden. Also Attacke !!!

@Gerhart

Und so lange bleibt die Bude kalt - und danach macht er einem das Leben schwer, wo er nur kann.

Mag ja sein, dass das für EUCH alle erstrebenswert ist - MIR sind meine Nerven (und mein Leben und meine Ruhe) wichtiger.

@ErsterSchnee

Allei n schon an den Antworten des Vermieters ist erkennbar, dass hier keine Hilfe gestartet werden soll. Und Heizen kann der FS mit E-Energie, die letztlich auch der Vermieter bezahlt.

@ErsterSchnee

Doch, indem man eine Ersatzvornahme vornimmt, zu der man das Recht hat und die Kosten dafür zieht man von der Miete ab, ganz einfach.

Das muss man nicht einklagen, also ist das sehr einfach.