Mieter wegen Sachbeschädigung anzeigen (Briefkasten)?

5 Antworten

Du hast dem Mieter doch sicher einen Briefkasten zur Verfügung gestellt oder? Wie auch immer, der darf auf keinem Fall einfach so Deine Hauswand anbohren. Mach nicht lange rum, geh zum Anwalt der soll ein Schreiben aufsetzen und ihn darauf vorbereiten den Schaden zu bezahlen.

Wie man in den Wald rein ruft, so schallt es raus. Hättest Du mal dem Mieter die passenden Dübel für Vollwärmeschutz und entsprechend lange Schrauben besorgt, hätte er problemlos seinen Briefkasten befestigen können, ohne dass es eine Sachbeschädigung gibt. Das könntest Du jetzt immer noch machen. Ich denke, die Polizei hat besseres zu tun, als wegen solchem Kleinkram rum zu machen. Sie hat längst Strategien entwickelt, wie man so etwas abwehrt. Erst mal kommt keine Polizei vorbei. Du musst hin gehen. Auf der Wache lassen sie Dich dann ewig lange warten, nur um Dir dann zu sagen, dass im Moment gerade keiner Zeit hat und Du möchtest doch bitte ein andermal wieder kommen.

Wenn Du es doch erfolgreich geschafft hast, einen Polizisten dazu zu bewegen, Deine Anzeige aufzunehmen, passiert erst einmal gaaar nichts...

Rede noch einmal ordentich mit dem Mieter und ihr bekommt die Kuh vom Eis, ohne dass ein langwieriger und für beide schädlicher Streit zurück bleibt.

Kann ich nun bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung (wegen den Bohrlöchern stellen?

Das wird wohl im Sande verlaufen. Was erhoffst Du Dir davon?

Ich würde den Mieter schriftlich abmahnen, ihn nachweislich auffordern (EW-Einschreiben) den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen und hier ankündigen, die Arbeiten selbst auf Kosten des Mieters durchzuführen, wenn er dem nicht nachkommt.

Ansonsten empfehle ich Dir eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund, die Dir bei solchen Dingen unkompliziert helfen.

Das würde wohl im Sande verlaufen.

Warum sollte eine gerechtfertigte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB im Sande verlaufen?

Was erhoffst du dir davon?

Ein gerechte Strafverfolgung des Täters. Was denn sonst?

@FachGoldAnwalt

Ein gerechte Strafverfolgung des Täters. Was denn sonst?

Wegen 2-4 Bohrlöchern und einem Schaden von vielleicht 5,00 €? Das kann kaum ernsthaft gemeint sein.

Im Übrigen gehört die Montage eines Briefkasten zum bestimmungsmäßigen Gebrauch der Mietsache. Wenn der Mieter hier selbst einen Briefkasten montieren muss, ist wohl davon auszugehen, dass der Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.

Ansonsten frage ich mich, warum hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden muss. Eine Strafanzeige kostet Zeit und zerstört das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter dauerhaft.

@FachGoldAnwalt

Meine Sachen darf ich beschädigen, so viel ich will. Hier dürfte wohl die Hauswand des Mieters gemeint sein. An der Hauswand des Vermieters würde ihm ja ein Briefkasten wenig bringen.

Ja, kannst du.

War denn ein Briefkasten für ihn vorhanden? Irgendwo muss die Post hin.

Das ist nebensächlich. Ein Mieter darf nicht einfach eine fremde Hauswand beschädigen. ( § 303 StGB )

Wenn der Vermieter keine Briefkästen zulässt, kann man sich schnell und mit wenig Kosten verbunden, vorerst eine Alternative ( Freunde ) suchen und die Miete mindern.

@FachGoldAnwalt

Wenn der Vermieter keine Briefkästen zulässt

Der Vermieter hat Briefkästen zuzulassen (LG Mannheim in WuM 1976, 231)

@FachGoldAnwalt

kann man sich schnell und mit wenig Kosten verbunden, vorerst eine Alternative ( Freunde ) suchen 

Scherzkeks, wie soll das funktionieren mit einer aktuellen Meldeadresse?