Mieter sagt wir als Eigentümer hätten seinen Auszug beim Stromlieferanten angeben?

4 Antworten

Wenn der Vertrag gekündigt wird, und der Grundversorger übernimmt, dann hätte der Mieter eine Kündigungsbestätigung, bzw. eine Mitteilung des neuen Versorgers bekommen müssen.

Spätestens, wenn ich erkenne, dass keine Abbuchung vom Konto erfolgt, würde ich den Kontakt zum Versorger suchen.

Wir haben definitiv nichts angegeben/gekündigt

Dann teilt dem Mieter das so mit. Warum macht Ihr Euch da solche Gedanken?

Da würde ich aber Alarm machen beim Stromlieferanten. Ihr habt einen Vertrag mit dem EVU und wenn der jetzt behauptet, Du hättest gekündigt, dann muss dieser Ja auch eine Schlussabrechnung an Euch gestellt haben.

Hat er das nicht ist die Sache schon mal klar. Hat er es doch gemacht, dann habt Ihr etwas verpennt.

Euren Vertrag könnt nur Ihr kündigen und niemals der Vermieter.

Hi,

Wenn der Eigentümer eines Hauses den Auszug eines Mieters mitteilt, kann er das nur beim Grundversorger, bzw. Netzbetreiber tun. Er meldet sich selbst quasi mit einer Leerstandsmeldung selbst wieder an. - Woher wollt Ihr denn wissen, bei welcher der über 1000 EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen) euer Mieter gerade Kunde ist???

Sobald der VM einen Leerstand meldet, passiert üblicherweise folgendes:

  1. Der Mieter erhält eine Schlussrechnung von seinem EVU an seine (NEUE) Adresse, die er entweder selbst, oder durch den Netzbetreiber (Info durch GV (Grundversorger) oder VM) mitgeteilt bekommen hat.
  2. Der Eigentümer erhält vom GV einen minimalen Abschlagsplan, da der Strom selbst nie abgestellt wird, und immer zur Verfügung stehen muss.
  3. Kündigt der Mieter selbst, ohne das sich zeitnah der Eigentümer, oder ein Nachmieter, anmeldet, erfolgt automatisch eine Mitteilung des Netzbetreibers an den GV. 
  4. Der GV begrüßt dann den Eigentümer als Neukunden mit Leerstandsabschlag, und fragt den nach einem Nachmieter.

Da aber hier anscheinend keiner irgendeine Post erhalten hat, sehe ich den Fehler beim EVU oder Netzbetreiber wobei einer der beiden behauptet, das der Vertrag gekündigt worden sei. Vermutlich hat es irgendwo eine fast identische Zählernummer und damit eine Verwechslung gegeben. Hoheitlich ist immer der Netzbetreiber für die korrekte Zuordnung der Zähler zwischen Nutzer und EVU verantwortlich. 

Ich würde dem Mieter jetzt mitteilen, das keine seiner Behauptungen zutreffen, und Ihr Ihn als "Goodwill" an den Netzbetreiber verweist. Dort sollte er erfahren, wann und durch wen, eine Abmeldung geschehen sein soll. Aufgrund des Datenschutzes, könnt Ihr auch selbst dort anrufen, und mal nachfragen.

Euer Mieter soll mal seinen EVU fragen, wohin denn die Schlussrechnung geschickt wurde. Denn eigentlich gilt hier eine 6-Wochenfrist. Genauso soll er mal nach der Kündigungsvollmacht, oder einer Kopie des Kündigungsschreibens fragen. Ich wette fast, das es beides nicht gibt.

Das es eurem Mieter nicht aufgefallen ist, das er 6 Monate keinen Strom bezahlt hat, ist schon seltsam. Der GV wartet i.d.R. auch nur bis zu 3 Mte nach einem Auszug, bevor er einen Abschlagsplan versendet.

LG Andi

Teilt dem Mieter mit, dass ihr nichts dergleichen unternommen habt und deswegen auch keinen Anlass seht, Euch in irgend einer Weise an seinen Kosten zu beteiligen.

Solange er keine Beweise vorlegen kann, kann er sowieso nichts tun.