Mieter nicht auffindbar

12 Antworten

Auf jeden Fall neue Schößer einbauen, damit die Nachmieter auch sicher sind. Dann auf jeden Fall die alten Mieter anzeigen. Und die Wohnung wieder neu vermieten.

Was ist denn das für ein grandioser Unsinn???

Weswegen sollte man den Mieter ohne Straftat anzeigen, und dabei dann selbst durch den Tausch der Schlösser noch eine Straftat begehen?

Wenn du schon mal in der Wohnung warst, ist die denn komplett leer? Überhaupt nichts mehr drin von den Sachen des Mieters?

Die anderen haben zwar Recht, du musst eine Räumungsklage machen und darfst erst dann in die Wohnung - allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Kann man denn erwarten, dass sich dein ehemaliger Mieter beschweren würde und noch vorhandenes Eigentum in der Wohnung reklamieren würde? Hast du eine Kaution erhalten? Vielleicht gehr der Ex-Mieter davon aus, dass du sowieso die fehlende Miete damit verrechnen wirst... und auch noch spätere Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen?

Dass ein Vermieter nicht damit gerechnet und sich dabei geirrt hat, hat ihn vor einigen Jahren 60.000 Euro Schadenersatz gekostet...

Anzeige wegen Mietbetrug erstatten bzw Privatklage

Wozu die Behörden deswegen belasten, wenn es sich definitiv um keine Straftat handelt?

@newcomer

Seit wann ist das eine Straftat?

Wie verhalte ich mich als Vermieter ? Möchte neu vermieten.

Zunächst einmal fristlos kündigen per Einwurfeinschreiben. Diese Kündigung an die von Ihnen vermietete Wohnung schicken.

Sie können einen Mahnbescheid beim Amtsgericht erstellen lassen und müssen als Nächstes eine Räumungsklage einreichen.

Wenn die erfolgreich durch ist. Muss ein Gerichtsvollzieher Ihnen die Wohnung übergeben.

Erst dann können Sie neu vermieten.


Eine andere Möglichkeit wäre:

Sie erkundigen sich beim Einwohnermeldeamt ob der Mieter schon woanders gemeldet ist, da Sie ein berechtigtes Interesse haben, müsste man Ihnen dort Auskunft geben. Sie könnten dann versuchen den Mieter zu kontaktieren, damit er Ihnen die Wohnungsschlüssel übergibt und vielleicht kann man sich zu einer Ratenzahlung einigen.

Das wäre kostengünstiger und weniger zeitaufwendig als eine Räumungsklage.

Neue Schlösser einbauen lassen und dann neu vermieten. Die Vormieter vll über die Polizei suchen wegen des fehlenden Geldes

Meine Güte, Leute, habt Ihr denn allesamt gar keine Ahnung? Das ist Zivilrecht, damit hat die Polizei nichts zu tun, erst wenn man selbst die Schlösser austauscht und sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar macht...