Mieter macht beipotentiellen käufern die Wohnung schlecht

6 Antworten

Da ist wohl einer sauer, weil er die Wohnung verliert. Du wirst im sicher bald wegen Eigenbedarf kündigen oder hast es bereits. Dann bist du auch kein Unschuldslamm, er muss ja dann ausziehen. Das belastet ihn, er wehrt sich einwenig mit Zivilcourage. Recht hat er! Man darf sich im Leben auch nicht alles gefallen lassen. Er soll ruhig schimpfen, wie mies die Wohnung ist. Freie Meinung von Bordie

Was auch immer deine Meinung dazu ist ? Das geschriebene ist unsachlich und wenig hilfreich. Warum darf jemand , aus welchem Grund auch immer sein Eigentum nicht verkaufen? Ein potentieller Käufer kann doch auch besser sein. sich nicht alles gefallen lassen ist sicher okay aber anderen Personen etwas andichten sicher nicht !

@Alexuwe

Es lebe die Unsachlichkeit! Also hör mal, der Mieter hat Angst seine Wohnung zu verlieren. Der neue Eigentümer wird ihm entweder kündigen oder die Miete drastisch erhöhen. So ist nun mal die Realität im Wohnungsbusiness. So finde ich seine kleine Anarchie recht lustig. Er kennt sich mit den Mängeln an Haus und Wohnung gut aus. Das benutzt er jetzt ein wenig, um sich zu verteidigen. Ich würde es auch so machen. Der Kapitalismus hat kein Herz mehr. Dir steht es natürlich frei, dein Eigentum zu verscherbeln. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Wer zahlt denn die Umzugskosten des Mieters und die Renovierung der neuen Wohnung, da er vermutlich bald gewzungen wird auszuziehen? Das muss er alles selbst zahlen. Da kräht kein Hahn nach, nur Bordie kräht ein bisschen mit. Sie ist auf der Seite der Schwachen, die nicht soviel Kohle haben. Ich bin nicht hier, um Dir zu erzählen, was du hören willst. Dies war eine hilfreiche Antwort von Bordie!

Sind die Mängel berechtigt , gar keine ! Ist es eine Verleumdung dann mittels Anzeige unterbinden. Diesbezüglich bist du / ihr aber in der beweispflicht. Ihr müsst also die Verleumdung beweisen. das macht man am besten mit Zeugen

LG Alex

Hallo dies kann ich ihnen ganz genau sagen da ich so ähnlichen Fall kenne...Es kommt drauf an ob der Mieter auch bei die Tatbeständige Sachen behaart.Was Ich damit meine ist ganz einfach ,bei wahrheitsgemäße Sachen ist er dies berechtigt seine Meinung dazu zu äussern solange aber nur dies bei der Wahrheit bleibt.Dies gildet sogar als Bürgerrecht. Sollte es zu Unwahrheiten führen oder zu ubertrieben kann man ihn abmahnen bis sogar verklagen wegen Verleugnung zu Rufs Mord.

wenn er keine aussagen trifft, die nicht der wahrheit entsprechen (die wohnung ist feucht, unter dem laminat schimmelt alles)

eigentlich keine

.... und woher weiß denn der Vermieter diese Geschichten so haargenau und was bitte ist denn verwerflich daran, daß er bald kündigen wird? Vielleicht wurde er ja sogar gefragt und dann soll er lügen? Kein Käufer fragt den Mieter nicht, so jedenfalls meine Erlebnisse und wenn denn die Hütte nicht so prickelnd ist, spürt der Käufer dies doch sowieso schon am (mickrigen) Kaufpreis, oder?