Mieter installiert kamera?

5 Antworten

Wohnt Euer Mieter als einzige Mietpartei mit in Eurem Haus? Dann könnt ihr ihm auch mit Kündigung drohen, wenn er die Kamera nicht entfernt.

Nein es sind 2 mietwohnungen im Haus

@horse02

Dann greift der § mit der erleichterten Kündigung nicht.

In diesem Fall bleibt tatsächlich nur die Abmahnung und wenn man erkennt, dass er weiter filmt, die fristlose Kündigung.

Nochmal zur Klarstellung eine Frage:

Ist es ein separates Mietshaus, das auf einem eigenen Grundstück neben Eurem Bauernhof steht oder steht es auf dem Bauernhofgrundstück oder sind die zwei Mietwohnungen in Eurem Bauernhaus mit drin?

Klarstellung deswegen, denn wenn das Haus auf einem benachbarten Grundstück steht, ist die Sache klar. Videoaufzeichnungen dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinaus, also auf Straße oder in Nachbars Grundstück gemacht werden. Das ist absolut verboten. Überwachungskameras, die z. B. auf die Straße filmen, müssen anders ausgerichtet oder entfernt werden.

Wie es aber ist, wenn ein Mieter das Grundstück filmt, auf dem seine Wohnung ist, kann ich nicht eindeutig sagen. Sicher ist jedoch, dass niemand aus seiner Wohnung, z. B. auf den Flur filmen darf und analog dazu eben auch nicht in den Garten oder den Hofbereich, der nicht mitgemietet ist.

Ggf. müßtet ihr dazu einen Rechtsanwalt befragen, der Euch darüber genau Auskunft gibt und wie ihr am besten vor geht.

Abmahnung, klar. Evtl. Unterlassungsklage androhen und ggf. auch durch ziehen.

Das darf der Mieter nicht.

Informiere Deinen Vater und der soll ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung auffordern die Kamera zu entfernen.

Das es nicht erlaubt ist steht hier:

http://www.stern.de/panorama/urteil-im-nachbarschaftsstreit-darf-man-das-treppenhaus-per-kamera-ueberwachen--3194296.html

Es gilt auch für Vermieter:

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urteile-mietrecht-august-2013/videoueberwachung-mieter-muessen-kamera-nicht-dulden_260_182222.html

Dein Vater soll/kann eine Abmahnung schreiben und wenn der Mieter die Kamera nicht entfernt oder sich das Verhalten wiederholt kann man dem Mieter kündigen.

Wichtig ist. das man nachweislich den Mieter auffordert die Kamera zu entfernen.

Er darf keine Aufnahmen von euerem Grundstück machen da dadurch eure Privatsphäre verletzt wird. Fordere ihn mit Fristsetzung schriftlich auf die Kamera so zu installieren dass euer Grundstück nicht aufgenommen werden kann. Sollte er nicht reagieren kannst Du den Friedensrichter einschalten oder einen Strafantrag stellen.

Illegal

dem Kerl würd ich was husten. Die Cam darf NICHT über seine Grundstücksgrenze hinaus gehen. Das könnten sich die Blauen mal ansehen und dann entscheiden. 

Der Mieter hat keine Grundstücksgrenze und die Blauen würde ich mir nicht auf den Hof holen. Das kann man sicher einvernehmlich regeln.

@bwhoch2

die Grenze wäre in dem Fall das Fenster, ergo nur in die Wohnung

@peterobm

Das ist richtig. Wenn auch die Blauen, sofern alles ein Grundstück ist, hier evtl. nicht tätig werden, so kann man doch ziemlich sicher mit einer Abmahnung und/oder einer Unterlassungsklage (Androhung) reagieren.