Mieter hat Wasserrohr angebohrt und Heizungsanlage funktioniert nicht mehr - wer haftet?

7 Antworten

Wurde die Heizungsanlage zwischenzeitlich repariert ?

Wenn ja, woran lag es dass diese nicht mehr funktionierte ?

Zu den ?? gibt es ein Ja ?

Gibt es zu der Ursache des Nichtfunktion einen schriftlichen Befund ?

Wenn Ja, dann ergibt sich daraus ggf. die Berechtigung die Reparaturkosten vom Mieter einzufordern.

Der Mieter muss zahlen. Er hat den Schaden verursacht.

Da gibts keine Diskussion. Hättest du die Heizung nicht ausgeschaltet, äre der Schaden vermutlich noch größer geworden.

Ich würde aber rein vorsorglich noch bei der Haftpflichtversicherung nachfragen. Die hat ja auch die Aufgabe, Schaden von dir abzuwenden.

Wie, den an der Heizungsanlage auch ? Wenn ja, warum wenn ggf. nur die Trinkwasserleitung angebohrt wurde ?

@jockl

Ich habe die Frage so verstanden, dass er offenbar ein Heizungsrhr angebohrt hat.

Hi,

war es nötig diese Anlage auszuschalten weil das Wasser ausgelaufen ist? Falls es zu Folgeschäden gekommen wäre, wenn diese Anlage an ist, dann ist deine Reaktion vollkommen korrekt.

Der Mieter muss dann diesen Schaden übernehmen.

Ansonsten kannst du diesen Fall mit deiner Versicherung besprechen bzw. einen Anwalt deines Vertrauens (im besten Fall spezialisiert auf häusliche Schäden) besprechen.

Viel Erfolg

Ja es war notwendig!

Da hast Du schlechte Karten. Da das Betätigen des Notausschalters im Normalfall nicht zur Beschädigung der Heizungsanlage führt, besteht hier nur ein zufälliger zeitlicher und kein kausaler Zusdammenhang. Die Rohrinstandsetzung und ggf. die Kosten für das normale Wiederinbetriebnehmen der Heizung ja, alles andere nein.

Hat der Mieter ein Wasserrohr (Trinkwasser) angebohrt oder ein Heizungsrohr? Denn wenn er ein Rohr von der Trinkwasserversorgung angebohrt hat, dann frage ich mich gerade, was das mit der Heizung zu tun hat ....