Mieter droht mit Kündigung wegen einzug des Lebenspartners

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Hallo sOmthn,

also, Du musst keinesfalls diese Selbstauskunft abgeben, der Vermieter kann deshalb auch nicht das bestehende Mietsverhältnis kündigen. Mietrechtlich habt ihr alles richtig gemacht, bei Deinem Einzug dem Vermieter mitzuteilen, dass Du der Lebensgefährte bist, das reicht rechtlich und wenn es nicht schwerwiegende Gründe gibt ( z.B. das du dem Vermieter durch ein anderes Mietsverhältnis mit ihm geschädigt hast) dann hat er dieses Untermietsverhältnis zu billigen. Nachzulesen im BAG §§ 553 Mietrecht / Untermiete. Damit Du auch die entsprechenden BGH Urteile kennst hier dieser Link: http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bgh-03-11-05-8-zr-371-02.htm Lebensgefährten müssen als Untermieter oder zumindest als Mitbewohner vom Vermieter geduldet werden, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Solange die lfd. Miete gezahlt wird, hat der Vermieter kein Recht auf eine Selbstauskunft von Dir. Die eigentliche Mieterein - Deine Freundin - erfüllt ihre vertragsbedingten Pflichten aus dem Mietvertrag. Der Vermieter hat ein Interesse daran, Dich in den Mietvertrag aufzunehmen, weil er dann sowohl von Deiner Freundin, als auch von Dir Forderungen aus dem Mietverhältnis geltend machen kann,, falls ihr im Zahlungsverzug seid. Vermieter reagieren häufig so.

Auch, wenn Du die Aufnahme im Mietvertrag verweigerst und die Selbstauskunft nicht gibst, so verletzt Deine Lebensgefährtin keine Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis.

Super Antwort, vielen Dank!

Es ist sehr beruhigend zu wissen, dass wir alles richtig gemacht haben, man kriegt ja doch so "Unsicherheiten" obwohl man eigentlich weiß dass man im Recht ist.

@s0mthn

Also, ihr braucht keine Angst zu haben und entscheidet selbst, wie ihr mit dem Vermieter verbleibt. Solange keine Vertragsverletzung vorliegt, bleibt das jetztige Mietverhältnis unangetastet. Aber achtet darauf, die Miete pünktlich... superpünktlich zu zahlen und auch keine anderen Anlässe zu bieten, Euch eine Vertragsverletzung zu unterstellen, wird nämlich von Vermietern dann gesucht.

@IlkaRuSti

Danke für den Stern LG Ilka

Wenn Dein Partner in den Mietvertrag abgeschlossen hat,Muss Sie nur den Hauswirt Informieren das Sie Dich aufgenommen hat.Du musst kein Mieter werden ,Sie bleibt alleinige Mieterin.DerVermieter kann Euch nicht zwingen Das Du in den Mietvertrag eintrittst.Er darf auch nicht Kündigen,wenn Du nicht in den Mietvertrag eintritst.Er soll ruhe geben.Solange er sein Geld bekommt.

Sie lebt seit 4 Jahren in der Wohnung das ist ja nicht seit gestern. Bin mir nichtmal sicher obs den Vermieter überhaupt was angeht wenn der im Mietvetrag angegebene Hauptmieter jetzt einen neuen Lebensgefährten in die Wohnung holt. Schliesslich gehört Partnerwechsel zum Leben dazu, wüsste nicht das man nun immer neue Mietveträge aufsetzen muss solange einer die finanzielle Verantwortung trägt.

So sehen wir das auch! Es entseht für IHN ja gar keine Veränderung der Lage. Wenn meine Partnerin der Meinung ist, sie kann die Wohnung alleine tragen, liegt dass doch in ihrer Verantwortung. (Schliesslich hat er sie ja auch als alleinige Mieterin hier wohnen lassen ohne Bedenken zu äussern.)

Die Nebenkosten haben wir bereits an 3 Menschen angepasst, sowie die Vorrauszahlung erhöht.

Ich gewinne das Gefühl dass es hier um ein Machtspielchen geht. Er redet auch unentwegt davon das dies ja SEIN EIGENTUM wäre und er wolle "klare Verhältnisse schaffen"... ?

@s0mthn

Naja - vielleicht röhrt hier ja noch ein anderer Hirsch auf der Lichtung ...

Hallo Julian.

Den Zuzug eines Lebenspartners kann der Vermieter nicht verbieten,es sei denn die Wohnung wäre überbelegt.

Der Mieter muss lediglich den Einzug der Person melden,weiteres ist nicht nötig.

Er kann dann die Nebenkosten anpassen und das wars dann auch!

Nun drohte er meiner Partnerin unterschwllig mit einer Kündigung wenn ICH nicht diesen SC ausfülle. Ist das rechtens?

Ihre Freundin hat einen gültigen Mietvertrag. Sie müssen gar nichts unterschreiben!

Drohen kann er wie er will,eine rechtliche Handhabe gibt es nicht.

Er schickte dann vor ein paar Wochen eine Selbstauskunft und ein merkwürdiges Schreiben von "Haus und Grund".

Die müssten ihm eigentlich gesagt haben,das es keine Zustimmung des Vermieters bedarf,wenn der Lebensgefährte einziehen will.

Da hat er bestimmt bei denen was anderes erzählt.

Also keine Sorge,der Vermieter kann Euch gar nichts und ihr unterschreibt nichts und gebt auch keine weiteren Auskünfte.

Warum sollte ich es vermeiden Hauptmieter zu werden?

Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen,kann sich der Vermieter aussuchen von wem er eventuelle Forderungen haben will.

Ist ein Mietvertrag von mehreren Personen unterschrieben und einer will raus,z.B. bei einer Trennung dann wirds schwierig aus dem Vertrag zu kommen,denn:

  • Entweder müssen beide gemeinsam kündigen,eine Änderung des Mietvertrages oder eine Mietaufhebungsvertrag muss gemacht werden.

Alle Parteien müssen mit der jeweiligen Vereinbarung einverstanden sein sonst geht es nicht.

Der Vermieter kann,aber muss keinen neuen Vertrag machen,zudem kann er eventuell auch die Miete erhöhen.

Und kann der Vermieter das erzwingen? Denn dies ist ja sein Wunsch.

Erzwingen kann ers es nicht!

MFG

johnny

Der Vermieter möchte sich absichern. Als Vermieter hat man in Deutschland nur wenig Rechte, dafür jede Menge Probleme.

Er hat wohl Angst, dass jemand einzieht, der Geld vom Amt bekommt. Das ist wohl für ihn ein Problem.

Ich würde mich wirklich mit ihm zusammen setzen und alles mal durchsprechen. Anders geht es wohl nicht, ansonsten solltet ihr wirklich darüber nachdenken, es auf die ehrliche Art zu machen und einen richtigen Hauptmietvertrag mit euch beiden zu machen. Dass du zur Untermiete wohnen möchtest (pro forma) geht nur, um das Amt über das Ohr zu hauen und dieser Schuss kann nach hinten los gehen.

Vor allem dann, wenn der Vermieter Bescheid weiß!

Also nicht dass es zu Missverständnissen kommt. Ich will hier niemanden übers Ohr hauen oder Sontiges tun. Ich beziehe nur Arbeitslosengeld, kein Wohngeld.

Wir sind jetzt auch von dem Untermietvertrag abgewichen und wollen als ganz normale Lebensgemeinschaft in dieser Wohnung zusammen leben.

Nicht mehr und nicht weniger.

:)