Mieter bzw. Mieterschutzbund akzeptiert die Mieterhöhung nicht?
Ich habe meinem Mieter eine Mieterhöhung "aufgebrummt". Die durchschnittliche Vergleichsmiete ist dabei berücksichtigt worden, die Fristen usw. auch.
Das Anschreiben habe ich mal beigefügt.
Heute kam die Antwort seines Mieterschutzbundes, die ihm raten, die Erhöhung nicht zu akzeptieren. Das Schreiben hängt auch an.
Die hätten wohl gern gehabt, wenn ich geschrieben hätte, es sei etwas modernisiert worden oder anderen Pipapo... Hätte ich das machen müssen/sollen? Ich habe lediglich erhöht, weil die Miete im ortüblichen Vergleich einfach zu tief bemessen ist.
Außerdem ist das Schreiben bzw. die Mail ja vom Mieterbund gekommen. Mit denen habe ich doch gar nichts zu tun. Muss der Mieter bis zum 31. nicht selbst antworten, um den weiteren Konsequenzen zu entgehen?
Was meint ihr Fachleute, was ich tun kann/sollte?
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Vlt wendest Du Dich an eine Fachberatung für Vermieter...
Aber als Laie sage ich mal - eine Erhöhung von ca. 20% ohne eine energetische Sanierung ist abzocke und somit sittenwidrig.
Zudem ist eine Ortsübliche Vergleichsmiete ein statistischer Wert.
Je nach Ausstattung, Energieeffizienz, Lage und Baujahr gibt es da teilweise erhebliche Differenzen.
Ein Neubau nach Niedrigenergienorm mit Dachterrasse und Einbauküche sowie Wannenbad ist nicht vergleichbar mit einer Kellerwohnung eines 90 jahre alten Hauses mit Klo aufm Hausflur und Energiewert H.
Das sollte jeder einsehen können.
Abzocke würde ich eine Erhöhung von 15,6 % nicht nennen. Aber das ist ja Ansichtssache!
Ich bin Mieter.
Mit deinem Schreiben wäre ich auch schnurstracks zum Mieterschutzbund gegangen.
Schon deshalb:
Dabei müsse auch die zugrunde gelegte Wohnfläche genannt werden,
Sehe ich nicht in Deinem Schreiben.
Der Mieterbund ist in dem Moment Partei. Der schreibt das, was sein Mitglied gerne hätte.
Das gleiche passiert, wenn er einen Anwalt einschaltet.
Wenn er die Erhöhung nicht zahlt, ohne ausreichende Begründung, kannst du ihm fristgerecht kündigen.
Die Kündigung dürfte mit Sicherheit angefochten werden.
Da kann er auch gleich die Erhöhung gerichtlich einfordern und hoffen, dass er obsiegt!?!
Auf dieses Schreiben, hätte ich persönlich noch nicht einmal geantwortet. Keine Angaben zur Ausstattung, Energieeffizienz etc. Und mit welchen Wohnungen haben sie denn verglichen. Sie müssen mindestens 3 vorweisen können die gleichermaßen ausgestattet sind. Für den Mieter muß dies klar ersichtlich sein. Die 20% wären schon berechtigt, überschreitet ja nicht die Kappungsgrenze. Aber ohne all diese Angaben werden sie dies nicht durchgesetzt bekommen
Außerdem muss definitiv auch die Wohnfläche des vermieteten Wohnraums angegeben werden.