Mieter bohrt in Haustür - Sachbeschädigung?

2 Antworten

Ja wenn du der Vermieter bist und keine Zustimmung gegeben hast ist es Sachbeschädigung du bekommst schaden ersatz oder der Mieter Erstellt dur die Tür

Das ist ohne Zweifel eine Sachbeschädigung.

Du solltest den Mieter per Einschreiben oder unter Zeugen ein Schreiben zukommen lassen, in dem die Wiederherstellung (neue Tür) verlangt wird - ansonsten gerichtlich vorgehen.