Mieten von Wohnung bei Genossenschaft - Übertragung Anteil des Vormieters?
Hallo ich bräuchte mal dringend eine Rückmeldung, wie der Ablauf bei Anmietung von einer Genossenschafts-Wohnung abgewickelt wird.
Normalerweise muss der Mieter 2 Jahre nach Auszug warten, bis er den eingezahlten Anteil wiederbekommt. Es wird hier häufig entgegenkommenderweise so gehandhabt, dass bei der Genossenschaft eine Umschreibung auf den Folgemieter durchgeführt wird, sodass der neue Mieter dann den Anteil direkt an den Noch-Mieter zahlt. Dieser Genossenschafts-Anteil ist Voraussetzung, dass man die Wohnung überhaupt bekommt. Erst dann gibt es den Mietvertrag, der dann ca. 4 Wochen vor Einzug geschickt wird.
Ich habe vom Vermieter ein Schreiben erhalten, was sich "Wohnungsannahme" nennt. Die Wohnung wurde mir mündlich zugesagt. Voraussetzung sei aber die Zahlung dieses Anteils. Da gestern Kündigungstermin war, habe ich meine Wohnung gekündigt zum 31.7.2017
Ebenfalls steht, dass das Wohnungsangebot vorbehaltlich einer Kündigungsrücknahme des Vormieters erfolgt.
Die Vormieterin wollte machte mir gestern gewaltig Druck und wollte gleich unter uns Beiden das schriftlich klären. Das geht nur über die Genossenschaft, sodass Beide dort für eine Änderung erscheinen müssen. Das wird heute der Fall sein. Aber sie will das Geld von mir sofort und auch noch in bar haben.
Auch will sie unbedingt, dass ich ihr unterschreibe, den von ihr verlegten Boden zu übernehmen, weil sie diesen ansonsten rausreissen muss. Der Boden wäre so o.k. Aber es gäbe schon ein paar Löcher, die man nicht sähe. Das ist hier auch so üblich. Dann müsste ich selbst einen neuen Boden reinlegen lassen.
Die Frau hat nicht viel Geld.
Mir ist irgendwie ganz mulmig und ich fühle mich verunsichert, weil ich ja selbst meine Wohnung schon gekündigt habe und keinen Mietvertrag in Händen habe.
Wie würdet Ihr heute bei der Vermietung das Handhaben bei der Änderung des Genossenschaftsanteils usw. ? Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
1 Antwort
"Hallo ich bräuchte mal dringend eine Rückmeldung,"
Schön, aber wenn es wirklich dringend ist, wieso klärst Du die Sache nicht mit der Hausverwaltung der Wohnungsgenossenschaft?
Für die ist das doch Alltag. Was genau willst Du denn hier von uns Amateuren hören, die den Vertrag nicht kennen und deshalb auch gar nicht wissen können, ob Deine Schilderung so richtig ist?
Ich würde solche Dinge immer vor Ort klären; dazu brauche ich kein Internetforum.
So ganz verstehen kann ich Deine Anfrage hier bei GF deshalb nicht.
Ruhig Brauner! Ich habe jedes Recht dazu, mir ein Urteil zu bilden. Und vor allem brauche ich kein Internetforum, um eine Tatsache zu beurteilen oder Fakten zu klären.
Bekomme ich eine Info zu einer Sache, die für mich unklar ist, stelle ich das doch nicht den Laien eines Internetforums vor, sondern kümmere mich selbst darum; schließlich muss ich es ja auch vertreten.
Das ist es, was mich stört und worüber ich mich lustig mache: Statt ein kurzes Telefonat mit der Genossenschaft zu führen, fragst Du hier und beschwerst Dich dann, wenn jemand sagt: "Telefonier' doch mal mit denen."
Das kann, muss und will ich gar nicht verstehen, ändert aber nichts an meiner Meinung. Und Du verlässt Dich lieber auf die rechtlich und sachlich völlig (un)korrekten Aussagen der GF-Hobby-Juristen?
Na ja, ist ja Dein Geld, Deine Wohnung, Dein Vertrag.
Meine Frage wurde hier bereits Gott sei Dank hilfreich und freundlich beantwortet. So einen Kritiker wie Dich, der Anderen eine virtuelle Ohrfeige erteilt, ist wirklich keine Hilfe. Du hast kein Recht dazu, Dir ein Urteil zu bilden, wer hier fragen darf und was. Wenn Du keine Ahnung hast und keine Hilfe sein kannst, dann halt Dich raus.