Mieten von Wohnung bei Genossenschaft - Übertragung Anteil des Vormieters?

1 Antwort

"Hallo ich bräuchte mal dringend eine Rückmeldung," 

Schön, aber wenn es wirklich dringend ist, wieso klärst Du die Sache nicht mit der Hausverwaltung der Wohnungsgenossenschaft? 

Für die ist das doch Alltag. Was genau willst Du denn hier von uns Amateuren hören, die den Vertrag nicht kennen und deshalb auch gar nicht wissen können, ob Deine Schilderung so richtig ist? 

Ich würde solche Dinge immer vor Ort klären; dazu brauche ich kein Internetforum. 

So ganz verstehen kann ich Deine Anfrage hier bei GF deshalb nicht. 

Meine Frage wurde hier bereits Gott sei Dank hilfreich und freundlich beantwortet. So einen Kritiker wie Dich, der Anderen eine virtuelle Ohrfeige erteilt, ist wirklich keine Hilfe. Du hast kein Recht dazu, Dir ein Urteil zu bilden, wer hier fragen darf und was. Wenn Du keine Ahnung hast und keine Hilfe sein kannst, dann halt Dich raus.

@Gitte25

Ruhig Brauner! Ich habe jedes Recht dazu, mir ein Urteil zu bilden. Und vor allem brauche ich kein Internetforum, um eine Tatsache zu beurteilen oder Fakten zu klären. 

Bekomme ich eine Info zu einer Sache, die für mich unklar ist, stelle ich das doch nicht den Laien eines Internetforums vor, sondern kümmere mich selbst darum; schließlich muss ich es ja auch vertreten. 

Das ist es, was mich stört und worüber ich mich lustig mache: Statt ein kurzes Telefonat mit der Genossenschaft zu führen, fragst Du hier und beschwerst Dich dann, wenn jemand sagt: "Telefonier' doch mal mit denen." 

Das kann, muss und will ich gar nicht verstehen, ändert aber nichts an meiner Meinung. Und Du verlässt Dich lieber auf die rechtlich und sachlich völlig (un)korrekten Aussagen der GF-Hobby-Juristen? 

Na ja, ist ja Dein Geld, Deine Wohnung, Dein Vertrag.