Mieteinnahmen bei einer WG?

15 Antworten

Das halte ich für einen totalen Schwachsinn. Bei Pärchen die gemeinsam in einer Wohnung wohnen und die keine gemeinsame Kasse haben, sprich: sich die Miete teilen, überweist in der REgel ja auch einer das Geld an den Vermieter und der andere gibt dann dem "Überweiser" das Geld. Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn, denn er schlägt ja da keinen Profit raus. Wenn jetzt jemand ne Wohnung mietet, selbst gar nicht drin wohnt und die Wohnung teurer untervermietet oder so würde es ja immerhin ein bisschen Sinn machen, aber so ist das eine normale Wohngemeinschaft, beide haben sich drauf geeinigt wieviel wer zahlt und die Miete kommt beim Vermieter an. Da muss man doch nicht noch irgendwas mit der Steuer machen! Wozu auch...

also so sehe ich das auch !

Es gibt Vermieter und Untervermieter, da sind die Tarife verschieden. Einnahme ist Einnahme.

was heißt das denn Einnahme ist Einnahme ? dann kann er auch die Miete als Kosten geltend machen ?

Es ist ein riesenunterschied, ob es eine WG ist oder ob der Hauptmieter ein Zimmer untervermietet! Sind 2 paar Schuhe! ein Zimmer untermieten, darf man auch ohne Einverständniss der Vermieters gar nicht.

doch das ist nach Rücksprache und Einverständnis des Vermieters schon möglich !

@littlejoe2008

Lies mal was bei mir steht :) Hab geschrieben, das man ohne Einverständniss des Vermieters nicht untervermieten darf :)

Das kommt darauf an: Wenn der Hauptmieter (= dein Sohn) von dem Untermieter mehr Miete verlangt, als er selbst anteilig für dieses Zimmer zahlen muss, dann handelt es sich um Mieteinnahmen, die versteuert werden müssen. Wenn aber nur die Gesamt-Kosten der Wohnung, sprich Miete/Nebenkosten, Strom, Telefon etc. anteilig unter allen Bewohnern der WG aufgeteilt werden, dann sind ja keine Einnahmen vorhanden, die versteuert werden müssten.

Er soll sich beim Finanzamt erkundigen!