miete zahlen ohne drin zu wohnen?

10 Antworten

Lies dir den Mietvertrag durch und erkläre das dem Vermieter. Es lässt sich bestimmt ein Weg finden. Du bist ja noch keine 18. und deine Mutter könnte dem Mietvertrag widersprechen. Redet - wenn sich der Vermieter stur stellt - mit einem Rechsanwalt.

Die Mutter steht ja mit im Mietvertrag, kann also nicht widersprechen.

Ja, da hat er Recht. Solange dir Küdigungsfrist noch läuft, musst auch du deinen Anteil an den Vermieter zahlen. Wie ihr euch dann untereinander einigt, ist eine andere Frage. Aber rechtlich gesehen, hat er Anspruch darauf, dass du die Hälfte zahlst. Nur wenn er freiwillig darauf verzichtet, wärest du entlastet.

Wenn Du den Mietvertrag mit unterschrieben hast, dann musst Du zahlen.

Auch wenn er mich rausgeschmissen hat??

@DasWeib187

er kann dich nicht rauswerfen

aber nein, dann nicht

Miete muß der zahlen der als Mieter im Vertrag steht. Ob er in der wohnt wohnt oder nicht spielt keine Rolle.

Wenn du bzw. deine Mutter mit im Mietvertrag als Mieter stehen, seid ihr auch zahlungspflichtig. Ich hoffe, dass dein Ex auch wirklich die Kündigung unterschreibt, denn wenn er das nicht tut, kannst du bzw. deine Mutter den Vertrag auch nicht kündigen. Bei einem Mietvertrag der mit 2 Personen geschlossen wurde, kann der Vertrag nur durch Unterschrift beider Mieter auch gekündigt werden. Eine Unterschrift nützt gar nichts und die Kündigung wäre unwirksam.

... Die Haftung der (Mit-) Mieter (gemeinschaftlicher Mietvertrag): Häufige Mißverständnisse entstehen wenn ein Partner auszieht, und er glaubt, die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag seien damit für ihn erledigt. Solange der in der Wohnung verbliebene Partner seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommt, insbesondere die Miete bezahlt, ist alles in Ordnung. Manchmal gerät so ein Partner, von dem man sich bereits vor Jahren getrennt hat, aber in finanzielle Schwierigkeiten und dann sieht man sich mit oft sehr hohen "alten Mietschulden" konfrontiert. Zum Haftungsausgleich der Mitmieter untereinander siehe Kapitel weiter unten. So ist die Rechtslage: Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam. Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person! Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat. ...

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm