MIETE wird nicht gezahlt

5 Antworten

Vermutlich will das Finanzamt, dass die Nebenkostenzahlungen als Einnahmen versteuert werden, denn diese stehen eigentlich Deinen Eltern zu und sind genau das: ein Einkommen, und das muss versteuert werden...

Tatsächlich gibt es eine Versteuerungspflicht. Eine Immobilie ist ein Objekt um Einnahmen zu generieren, so sieht es das Finanzamt. Kostenloses zur Verfügung stellen kommt daher für das Finanzamt nicht in Frage, gerade um zu verhindern, dass dadurch eine Steuerzahlung umgangen wird. Wird eine Immobilie vermietet, mit der klaren Absicht keinen "Gewinn" (Einnahmen) zu erzielen, dann sieht das Finanzamt die 65 %-Regelung vor. Das heisst, wenn die ortsübliche Miete für das Objekt z.B. 600 € wäre, dann nimmt das Finanzamt einen fiktiven Betrag von ca. 400 € an und dieser Betrag wird dann zur fälligen Steuerpflicht herangezogen. Das ist allgemein bekannt und gerade deswegen wird immer darauf hingewiesen, auch mit seinen Kindern oder Bekannten einen offiziellen Mietvertrag abzuschliessen. Dann entsteht für den Vermieter dieser Steuerschaden nicht. Das Geld könnte man dann abheben und bar zurück geben.

Das ist falsch...

Die 65 %-Regelung bewirkt lediglich, dass die Wohnung als "Liebhaberei" angesehen wird, also eben gerade nicht mehr zur Erzielung von Gewinn. Die Folge ist NICHT, dass eine fiktive Miete versteuert werden muss, die es tatsächlich gar nicht gibt, sondern lediglich, dass man die Ausgaben für die Wohnung nicht mehr als Werbungskosten absetzen kann, denn sonst könnte man auf diese Weise mit der Wohnung einen Verlust generieren, der die restliche Steuerlast senkt...

Aber niemand, auch nicht das Finanzamt, kann darüber bestimmen, wie, an wen und zu welchem Preis man jemandem eine Wohnung überlasst, und für eine nicht vorhandene Einnahme muss man auch keine Steuern zahlen...

Eine Eigentumswohnung gilt als Einkommensquelle und wird immer versteuert, wenn man sie nicht selbst bewohnt.

Mein Vater hat ein Zweifamilienhaus gebaut, in dem ich einige Jahre eine Wohnung bewohnt habe. Diese Wohnung wurde als "Mietwohnung" besteuert.

Deine Eltern werden also Steuern zahlen müssen.

Also wenn meine Eltern mir die Wohnung schenken (überschreiben) werden keine steuern bezahlt. Sonst kommt theoretisch nicht drumherum.

@Bpoint1

Wenn die Wohnung Dir gehört, werden nur Grundsteuern fällig. Aber keine Einkommenssteuer mehr.

Eine Eigentumswohnung gilt als Einkommensquelle und wird immer versteuert, wenn man sie nicht selbst bewohnt.

Unsinn, ohne Einnahmen gibt es nichts zu versteuern...

Diese Wohnung wurde als "Mietwohnung" besteuert.

Das ist ja schön, nur nochmals: Ohne Einnahmen gibt es nichts, das besteuert werden könnte, denn nicht umsonst heißt das ganze EINKOMMENsteuer, und nicht Immobiliensteuer...

@MosqitoKiller

Auch in deiner Einkommensteuererklärung sind Mieteinnahmen als eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben Einkunftsarten zu versteuern.

G imager761

@imager761

Genau deswegen schrieb ich ja, dass es ohne Einnahmen nichts zu versteuern gibt, denn ohne Einnahmen gibt es keine Einkünfte und ohne Einkünfte kein zu versteuerndes Einkommen...

Das hast Du genau richtig erklärt...

@MosqitoKiller

Es wird versteuert. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß meine Eltern für die separate Wohnung Einkommensteuer bezahlen. Es gilt als Einnahmequelle, ob man sie nun nutzt oder nicht.

@turalo

Es wird versteuert.

Dann erkläre doch bitte mal, was "Es" ist. Trägst Du dann in der Anlage V unter "Einnahmen für Vermietung von X" (die es ja nicht gibt) eine Eigentumswohnung ein, oder was?

Nochmals, ohne Einnahmen kann man keine Steuern zahlen, da es nichts gibt, das man versteuern könnte...

Deine Eltern müssen natürlich Einnahmen aus Vermietung versteuern, da wird das Finanzamt Ihnen einen Bescheid über fiktive Einkünfte nachberechnen. Ob sie das neben dem Einnahmeverzicht auch noch bezahlen werden, ...

Und du schuldest irgendwann Schenkunsgssteuer, sobald dein Freibetrag überschritten wird. Innerhalb von 10 Jahren wird das voll angerechnet :-(

G imager761

Wie sind sie draufgekommen??? Nein, das ist eine Schenkung an Dich (für mich) , es gibt keinen Mietvertrag. . Mir ist aber neu, das eigene Kinder nicht gratis bei den Eltern wohnen dürfen, frage einen Anwalt.

Diese Wohnung ist eine Einkommensquelle und wird dementspr. versteuert.

Da gibt es keine Schenkung, es sei denn, diese ist im Grundbuch vermerkt.

@turalo

Diese Wohnung ist eine Einkommensquelle und wird dementspr. versteuert.

Dann erkläre doch mal welches Einkommen aus dieser Quelle sprudelt, wenn die Eltern dafür kein Geld erhalten...

Keine Ahnung wie die drauf kommen. Gilt die Schenkung auch wenn die Wohnung auf meine Eltern läuft? Ich hab heut ein Brief verfasst das es keinen Mietvertrag und es für sie auch keine Mieteinnahmen gibt.

@Bpoint1

Dieser Brief ist dem Finanzamt egal.

Schenkung hieße, die Wohnung wird offiziell auf Dich überschrieben, das geht nur über einen Notar.

Auch ohne Mietvertrag wird die Wohnung besteuert, sogar ohne Mieter würde sie besteuert.

Wir haben auch eine Eigentumswohnung und da mein Mann die steuerlichen Vorzüge nutzen konnte, hat er auch die steuerlichen Nachteile zu tragen, wenn wir nicht vermietet hätten.

@turalo

Auch ohne Mietvertrag wird die Wohnung besteuert, sogar ohne Mieter würde sie besteuert.

Absoluter Quatsch, es wird EINKOMMEN besteuert, und keine Wohnung oder Mietvertrag, und wenn es kein Einkommen gibt, kann auch nichts besteuert werden...

@MosqitoKiller

Absoluter Quatsch, es wird EINKOMMEN besteuert

Tatsächlich? IMHO werden Einkünfte besteuert; zu denen zählen auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Ähnlich wie bei § 15 Abs. 2 EStG wird bei Vermietungseinkünften "Einkünfteerzielungsabsicht" gefordert.

Langfristige, unterpreisige Vermietung oder gar unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte oder Angehörige mindert als Liebaberei Besteuerung - und dagegen hat der Fiskus was (BFH Urteil vom 23.8.2000, BFH/NV 2001, 160).

G imager761

@imager761

Zu versteuerndes Einkommen = Summe aller Einkünfte

Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten

Einnahmen = 0 -> Einkünfte = 0 -> Zu versteuerndes Einkommen = 0

Versteuert wird das zu versteuernde Einkommen, die Einkünfte sind dafür nur Berechnungsgrundlage. Und ohne Einnahmen kann es auch keine Einkünfte und kein zu versteuerndes Einkommen geben...

Auch Liebhaberei ändert daran nichts, das entsprechende Urteil besagt nur, dass man bei zu geringer Mietforderung keine Werbungskosten absetzen kann, mehr nicht. Daran, dass man ohne Einnahmen keine Steuern zahlen muss, ändert auch das nichts...

Mir ist aber neu, das eigene Kinder nicht gratis bei den Eltern wohnen dürfen, frage einen Anwalt.

Dürfen sie ja, aber nur in der gleichen Wohnung. Gestatten die Eltern die kostenlose Nutzung einer Eigentumswohnung, so erlischt damit nicht die Einkommenssteuerpflicht.

@turalo

Zum fünften Mal: Man muss keine Steuern auf ein Einkommen zahlen, das es nicht gibt...

@MosqitoKiller

Zum zweiten mal: Liebhaberei ohne Einkünfteerzielungsabsicht ist steuerrelevant analog zu § 15 (2) EStG.

@imager761

Zum zweiten Mal: Ohne Einnahmen muss man keine Steuern zahlen, Liebhaberei besagt lediglich, dass man etwaige Kosten nicht absetzen kann...

@ brido....Umsonst wohnen ist natürlich erlaubt, das umgehen von Steuern aber nicht. Wichtig, genaues lesen. Er wohnt nicht bei den Eltern, sondern in einer separaten ETW seiner Eltern.