Miete WG 2 Personen: 1 arbeitet, 1 ist arbeitslos geworden?

2 Antworten

Wenn es sich tatsächlich nur um eine reine WG - handelt, dann muss die Person die einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag stellt nachweisen was für Miete gezahlt werden muss und dieser Anteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete bzw.was laut z.B. Untermietvertrag gezahlt werden muss, käme dann zum derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 432 € ggf.noch ein zustehender Mehrbedarf.

Das ergibt dann den Bedarf der Person und wenn kein Einkommen wie z.B. vorrangig ALG - 1 zur Anrechnung kommen würde, dann müsste es bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen vom Jobcenter geben.

Jeder zahlt seine Miete wie bisher