Miete überweisen, ohne unterschriebenen Mietvertrag?

10 Antworten

Ich würde es trotzdem überweisen, Du wohnst ja schließlich da. Oder weißt Du den Mietpreis überhaupt nicht? Dann überweis den Betrag, den Du die ganze Zeit bezahlt hast. Kontoverbindung hast Du aber vom Vermieter, oder auch nicht?

Ich würde mal so langsam drauf drängen, dass Dir ein Mietvertrag zugeht, der August ist bald rum und man kann Mietverträge auch nachdatieren, dass also drinsteht, ab 01. September 2017 gültig.

lg Lilo

Alles klar! Ich danke dir :)

Dein Vermieter ist der Hauptmieter und nicht dessen Vermieter.

Wenn der Hauptmieter musst Du auch raus; es sei denn es gibt eine Einigung zwischen Dir und dem Hauptvermieter.

Also erkläre uns das mal genauer, was vereinbart wurde z.B. bezüglich Übergabe und Deinem Verbleib.

Habt Ihr Euch über den Verbleib geeinigt, dann zahle unbedingt die Miete.

Mietverträge sind schriftlich aber auch mündlich wirksam.

Besser für Mieter sind mündliche Mietverträge.

Also es war von Anfang an so geklärt, dass ich dort wohnen bleibe, nach dem der Vertrag zur Untermiete ausgelaufen ist. Offiziell bin ich also jetzt ab September Mieter, davor war meine Freundin Mieterin und ich die Untermieterin. Der Vermieter war damit einverstanden und einen Vertrag zur Untermiete besteht auch. Also dann überweise ich die Miete :) Danke dir!

@KathyJudd

Genau, überweise die Miete. Manche Vermieter sind nicht immer zuverlässig.  :-)

Dein Vermieter als Hauptmieter der Wohnung beendet das Mietverhältnis am 31.08.2017 mit dem Vermieter der Wohnung durch Kündigung oder Auflösung des Mietvertrages. Dein Vermieter hat mit dir einen Untermietvertrag geschlossen. Wie endet dieser Vertrag? Ist es ein Zeitmietvertrag, der ohnehin auch am 31.08.2017 endet, oder hast du selbst gekündigt resp. bist du gekündigt worden, oder hast du mit deinem Vermieter einvernehmlich den UMV aufgelöst? 

Es gibt also eine mündliche Vereinbarung, dass du ab 01.09.2017 den Mietvertrag deiner Vermieterin fortsetzen wirst oder soll mit dir ein neuer Mietvertrag zu den Konditionen des alten MV deiner Vermieterin abgeschlossen werden?

Gibt deine Vermieterin am 1.9. oder vorher die Mietsache an den Vermieter heraus ? Wie übernimmst du die Mietwohnung am 1.9. vom Vermieter?

Wenn also ein fliegender Wechsel ohne Übergabe/Übernahme vorgesehen ist, weil du schon in der Wohnung wohnst, dann hast du am 1.9. die Mietsache in Besitz genommen, hast die Miete bereits vor dem 1.9. bezahlt und deine Möbel in der Wohnung untergebracht. Fertige unter Zeugen ein Protokoll über den Zustand der Wohnung bei Übernahme und schon bist du Mieter der Wohnung mit mündlichen Mietvertrag. sollte in den nächsten Tagen der schriftliche MV bei dir eintreffen, dann wird wohl ein schriftlicher MV mit dir abgeschlossen werden. Was läuft mit der Kaution? im mündlichen MV wird keine Kaution fällig!!

Ein komisches Prozedere. Normalerweise endet der Vertrag des Vormieters, sobald neu vermietet wird. 

Weiß denn der Vermieter, dass jemand anderes (du) in der Wohnung wohnt? Hast du einen Vertrag mit dem Vermieter? Schießlich kann nicht der Mieter eine Wohnung einfach weitervemieten, ohne dass der Vermieter das auch weiß und einverstanden ist? Dann hättest du einen mündlichen Mietvertrag, der auch gültig wäre. Ich würde aber trotzdem einen schriftlichen Vertrag nachverlangen.

Was ist da los? 

Ja, natürlich, das weiß der Vermieter. Und ist auch damit einverstanden. Es besteht ja auch ein Vertrag der Untermiete. Da das Zimmer von einer Agentur vermietet wird, konnte meine Freundin den Vertrag nicht vorher beenden und ich musste als ihre Untermieterin einziehen. Einen schriftlichen Vertrag werde ich auf jeden Fall verlangen, für den Moment werde ich die Miete überweisen. Danke dir! :)

@KathyJudd

Dann frag ich mich, warum der Vermieter den Vormieter nicht gleich aus dem Vertrag entlassen hat und mit dir einen neuen gemacht hat. Das wäre das normale Prozedere, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung weitervermietet wird. Aber wie dem auch sei, du bist jetzt Mieter. 

Wenn die Agentur der Vermieter ist, kann sie auc den Vertrag beenden. Und einen neuen Vertrag machen. Oder sie ist nicht Vermieter, dann mußt du rausfinden, wer der Vermieter ist.

Interessanter Fall. Ohne Gewähr, hier meine Einschätzung.

Auch wenn kein Mietvertrrag abgeschlossen wurde, ist durch konkludentes Handeln einer zustandegekommen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen - die in jedem Fall für dich von Vorteil sind. Vor diesem Hintergrund kann es in deinem Interesse sein, so schnell wie möglich die erste Miete auch ohne Vertrag zu überweisen. Auf deine Unterschrift unter dem Vertrag kann er dann lange warte. Raussetzen kann er dich jedenfalls nicht mehr.

Anderer Ansatz: solange du keinen Vertrag hast, zahlst du natürlich auch keine Miete. Das kannst du ja aussitzen.

Bin gespannt auf die anderen Meinungen.

Danke für deine Einschätzung! Ich werde die Miete überweisen, die Gesetzeslage ist hoffentlich in den Niederlanden so wie hier, was das angeht?

@KathyJudd

Das kann ich dir leider nicht sagen.

Gibt es nicht ein gutefrage.nl?

Also falls es in den NL gesetzlich gleich ist, wäre nicht bezahlen das völlig Falsche. Erst durch die Zahlung entsteht durch konkludentes handeln ein Mietvertragsverhältnis.