Miete Rückwirkend verlangen (Mietvertrag)?
Hallo zusammen Folgender fiktiver Fall:
Person A (Enkelin) schließt mit ihrer Großmutter einen Mietvertrag (schriftlich) über eine Wohnung im gleichen Haus.
Nach ein paar Jahren zur Miete :Großmutter spricht mündlich mit Enkelin ab, dass nur noch Nebenkosten zu zahlen sind.
Eines Tages überschreibt Großmutter Haus an die eigene Tochter (Tante zu Person A)
Tante verlangt jahrelang ebenfalls bloß Nebenkosten.
Könnte die Tante nun nach beispielsweise 3Jahren ankommen und sagen: Ich kriege noch Miete für die letzten 3 Jahre?
Vielen Dank für die Hilfe
2 Antworten
Bei Eigentumsübergang gilt der Mietvertrag ohne Änderung weiter. Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag, steht meist noch drin, dass mündliche Nebenabreden nicht gelten. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Zahlung von Miete, wie ganz am Anfang vorhanden ist. Da es kein Gewohnheitsrecht gibt, darf sich die Mieterin nicht darauf berufen, dass sie in den letzten Jahren auch nie gezahlt hat. Das könnte bitter werden.
Die Tante könnte problemlos für den gesamten Zeitraum, wo sie Vermieterin war, die Miete nachfordern. Mieterin müßte dann prüfen, welche Monate, in denen nicht bezahlt wurde, schon verjährt sind. Die Verjährung beginnt am Kalenderjahresende des Jahres, in dem zum ersten Mal keine Miete an die neue Vermieterin gezahlt wurde.
Beispiel: Tante hat das Haus im März 2013 bekommen. Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar 2014 und läuft 3 Jahre, also bis Ende 2017. Somit ist klar, dass März 2013 zwar schon länger als 3 Jahre her ist, aber dennoch wären Mieten ab März 2013 noch zu zahlen.
Als betroffene Mieterin würde man natürlich zum Rechtsanwalt gehen und nochmal alles genau prüfen lassen. Vielleicht findet sich doch ein Paragraph oder im zeitlichen Ablauf auch schon vor Übertragung irgend ein Lücke, die die Tante nicht gewußt oder nicht bedacht hat.
Ein Beispiel: Kauf eines MFH. Nach 1 Jahr Abrechnung der Betriebskosten. Sofort gibt es einen Aufstand, weil Grundsteuer umgelegt wird. Die Mieter behaupten alle, dass sie noch nie Grundsteuer zu zahlen hatten. Der Käufer sagt, er hätte als Grundlage nur die Mietverträge und in denen steht die Position Grundsteuer eindeutig in der Liste der umzulegenden Betriebskosten. Pech für die Mieter! Obwohl das betreffende Jahr längst um ist, müssen sie dennoch die Grundsteuer bezahlen und dürfen sich nicht auf Gewohnheitsrecht berufen.
rein theoretisch könnte das passieren ... auch wenn es Familie ist (oder gerade deswegen), sollte man solche Reglungen schriftlich festhalten
Drei Jahre ab Beginn des Kalenderjahresendes, in dem zum ersten Mal keine Miete gezahlt wurde.
Gibts da ne Frist?
Für die Jahre?