Miete nur noch in bar akzeptiert?

12 Antworten

der Vermieter möchte plötzlich die Miete in bar und sagt er akzeptiert überweisungen ab sofort nicht mehr.Im Mietvertragt steht als Zahlungsart überweisung drin. Miete wurde immer pünktlich überwiesen.Darf der Vermieter das plötzlich einfach so verändern und mir jegliche andere Zahlungsart verweigern? Wie müsste eine Quittung aussehen damit der Vermieter nicht hinterher bahaupten kann das ich nie Miete gezahlt hätte?

Einseitige Veränderungen von Verträgen sind unwirksam. Nur mit Deiner Zustimmung ist es möglich etwas zu ändern.

wenn aufgrund äußerer Einflüsse tatsächlich keine Überweisung mehr möglich wäre?

Falls er kein Konto hat, was ich bezweifle, dann soll er die Bankverbindung einer anderen Person angeben.

Ich jedenfalls würde die Miete nicht bar bezahlen, das riecht nach Betrugsversuch um z.B. die Miete vor dem Fiskus zu verstecken.

MfG

Johnny

Die Quittung muss er dir schreiben auf einem Quittungblock. Er muss dir die Durchschrift geben. Auf der steht das Datum, der Grund und die Summe der Miete und seine Unterschrift. Pass auf, dass er nicht behauptet er hätte gerade keinen Block dabei und würde dir dass später aushändigen. Bleibe einfach bei deiner Banküberweisung.

Sowas ist immer kritisch, da die Beweislast für geleistete Mietzahlungen im Streitfall immer beim Mieter liegt. Wenn er wirklich darauf besteht die Mietzahlungen in bar zu erhalten, stell bloss sicher, dass Du dafür entsprechende Belege vorbereitest, die Du und Dein Vermieter jeweils zu unterzeichnen haben.

Das können auf Word gefertigte Vordrucke sein, auf denen jeweils die wichtigsten Daten daraufstehen (Mietobjekt > Addresse, Geschoß, Name des Mieters, Name des Vermieters, Zeitraum für den die Mietzahlung erfolgt > z.B. "Mietzahlung Januar 2014" , Datum der Barzahlung, jeweilige Unterschrift des Mieters UND des Vermieters.

Diese Belege solltest Du in einem eigens dafür angelegten Ordner gut aufbewahren - und bestenfalls zusätzlich kopieren und einscannen.

Sollte der Vermieter irgendwann behaupten, er hätte eine Mietzahlung nicht erhalten dienen diese Belege dann Deiner Verpflichtung, die Mietzahlung zu beweisen. Es ist also ausserordentlich wichtig, dass diese Belege nicht verloren gehen...

Sollte sich der Vermieter weigern, solche vorbereiteten Belege - das sind quasi Quittungen - zu unterschreiben, würde ich die Zahlung in bar verweigern.

Sie können auf der vertragsgemäße Bereitstellung der Miete auf dem im Mietvertag angegebenen Konto oder einem anderen neuen Konto des Vermieters bestehen! Bargeldzahlung ist weder zeitgemäß noch vereinbart Kommt die Miete vom vereinbarten Konto aus irgendwelchen Gründen zurück, haben Sie die Möglichkeit, sich durch Hinterlegung der vereinbarten Miete vertraglich freizumachen, bis der Vermieter Ihen sein neues Konto bezeichnet. Einer der Gründe für ein solch zweifelhaftes Verlangen des Vermieters könnten zum B. Pfändungen durch Gläubiger in das Mietkonto sein, denen er sich durch die Barzahlung entziehen möchte. Dabei leisten Sie keinen Vorschub!

Hey,

ist sehr unüblich das Ganze. Also wenn du weiterhin überweißt kann er dich nicht rausschmeißen aus diesem Grund, da es ja vertraglich so festgelegt wurde und kein neuer Vertrag diesbezgl. aufgesetzt wurde. Ich würde mit deinem Rechtsanwalt sprechen, wie genau solch eine Quittung aussehen soll, damit sie rechtlich und vor einem Gericht stand halten würde. Erst dann kannst du auf die Forderung, wenn du willst, eingehen.

Grüße und viel Erfolg!