Miete mit Steuer?
Hallo,
ic hab wieder mal eine Frage :D
Wir sind ein Unternehmen und haben unseren Hauptsitz in München. Im Mietvertrag ist auch ausgewiesen, dass wir die Miete mit Steuer zahlen müssen.
Wir haben auch noch eine kleine Wohnung im Allgäu (die über die Firma läuft), da mein Chef dort häufig geschäftlich vor Ort ist. Dieser Mietvertrag ist ohne Steuer ausgewiesen.
Bei beiden Vermietern handelt es sich um Privatpersonen.
Könnt Ihr mir jetzt sagen, ob ich den Mietvertrag im Allgäu mit oder ohne Steuer buchen muss?
8 Antworten
Bei einem Mietvertrag ohne Umsatzsteuer kannst Du die Steuer gar nicht ausweisen. Also ganz simpel! Ob eine umsatzsteuerfreie Vermietung durch den Vermieter tatsächlich rechtens ist, ist eine ganz andere Frage, braucht Dich aber jetzt nicht zu kümmern. Erst wenn das Finamt möglicherweise auch rücvkwirkend eine Umsatzsteuerpflicht für den Vermieter feststellt, können Nachforderungen seitens des Vermieters drohen, die er jedoch kaum erfolgreich bei Euch einklagen kann.
Gewerblicher Wohnraum wird mit Steuer ausgewiesen, Privater ohne Steuer. Der Vermieter muss die Steuer dem Staat abführen.
Diese Antwort ist komplett falsch...
ja komisch, daß man der Suche nach Geschäftsräumen immer was von Steuern liest....
Genau das habe ich mir eben auch gedacht.
Super :D Danke
Wenn der Vermieter das so will. Gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht und in diesem Fall ja auch nicht erfolgt...
Maßgebend für die steuerliche Behandlung ist die Anschaffung einer Immobilie. Wurde dabei zur Mehrwertsteuer optiert, erfolgt jede weitere Transaktion unter Ausweis von MWST!
Ja, im Allgäu wurde aber nicht optiert, danach war gefragt...
Es wurde lediglich gründlich erklärt, so dass der Fragesteller nun wissen dürfte wann mit und wann und warum ohne MWST gebucht wird.
Eine Wohnung, die hauptsächlich bewohnt iwrd und nich hauptsächlich als Geschäftsraum genutzt wird, wird auch nich besteuert.
Wenn damit USt. gemeint ist, dann ohne, da der private VM keine abführt.
Aber dafür mit DH, na dann...
Eine Immobilienmietvertrag ist grundsätzlich immer umsatzsteuerfrei, bei gewerblichen Verträgen kann aber zur Umstzsteuer optiert werden, was hier jedoch nicht geschehen ist...