Miete mit Ex-Partner teilen nach Trennung?

5 Antworten

Wie habt Ihr Euch geeinigt, dass Du die Miete zahlst? Gab es einen Gegenwert ihrerseits? Wenn ja, muss sie den Gegenwert weiterhin leisten oder eben die Hälfte bezahlen (eigentlich geht es da komplizierter zu: Ihr müsst nur die Gemeinschaftsräume fifty-fifty bezahlen, der Rest geht anteilig pro Quadratmeter, insgesamt natürlich 100%)

Oder hast Du bezahlt, weil sie viel weniger verdient hat? Das gilt jetzt natürlich nicht mehr.

Evtl. musst Du sie verklagen. Willst Du das wirklich? Falls sie wirklich so wenig verdient, dass es ihr nicht zuzumuten ist, eine evtl. für sie zu teure Wohnung zu bezahlen, versuch Dich mit ihr zu einigen, damit sie die Kosten wenigstens anteilig mitträgt!

Also wir haben es so geregelt das ich die Miete und Nebenkosten zahle und sie den einkauf. Ich hab ein wenig mehr als sie bin jedoch auch noch in der Ausbildung. Habe ca 800€ (mit Kindergeld und Halbwaisenrente). Wir haben den Mietvertrag zusammen gekündigt und läuft noch bis 30.06. Aber wie gesagt Sie will mir nicht die Summe geben die ich Ihr Vorgerechnet habe(ist sogar noch 30-40€weniger als es eigentlich sein sollte. Sie hat erst MÜNDLICH zugesagt aber jetzt weigert sie sich und hat mir 50€ weniger gegeben als diese ausgemachte und aus meiner Sicht sehr kulante Summe. Nur fühle ich mich wie der "Depp vom Dienst" jetzt und möchte nicht einfach alles so akzeptieren wie sie es gerne hätte.

Das hört sich ziemlich kritisch an...

Sie hat nach wie vor ( vorläufig ) für den gemeinschaftlich geschlossenen Vertrag einzustehen. Und Ihr könnt diesen Vertrag auch nur gemeinschaftlich kündigen, wenn der Vermieter nicht gewillt ist, den Vertrag mit Dir alleine weiter fortzuführen.

Also was willst Du - die Wohnun zukünftig weiterhin alleine nutzen?

Gekündigt haben wir bereits.Der Vertrag läuft noch bis zum 30.06.

Ich werde mir eine kleiner Wohnung suchen - Sie auch.

Kann ich da auch Rechtlich vorgehen denn Sie will nicht darüber reden bzw ist halt Stur.

Weil wie unten picasso22 geschrieben hatte einfach nur die hälfte zahlen weis ich nicht ob ich da auf der sicheren Seite bin. Nicht das es heißt es ist eure Wohnung und es geht immer schon von deinem Konto runter und jetzt ist halt die Miete nur zur hälfte bezahlt....

@mart0495

Der Vermieter wird sich vermutlich mit seiner (Rest-)Forderung an Dich halten, weil er bisher die Erfahrung gemacht hat, dass Du bezahlen kannst. Und ihm ist es gleichgültig wer ! bezahlt.

Allerdings kannst Du ihr eine Mahnung mit Fristsetzung der fehlenden Beträge übersenden. Zahlut sie nicht - kannst Du ihr einen Mahnbescheid schicken.

Diesen kannst Du gegen eine geringe Gebühr selbst - ohne Anwalt - beantragen:

https://mahnbescheid.pro/info/mahnantrag-kann-ich-das-nicht-selber-erledigen.html

https://www.mahngerichte.de/

nun möchte ich wissen ob sie auch verpflichtet ist mir die Hälfte der kosten zu erstatten

Nein. Diese Verpflichtung gibt es nur für Ehegatten bei Trennung. Ihr habt euch untereinander so geeinigt, dass du für die Miete aufkommst, das kannst du nicht einseitig ändern.

G imager761

Aber sie kann einseitig entscheiden das sie nicht mehr einkauft ? Wo ist denn bitte schön die Logik dahinter ? Sie kann duschen kochen Fernsehen alles auf meine Kosten und einkaufen und sonst so Sachen muss ich dann auch noch tragen ?

Ich Danke Ihnen erstmal für die Antwort und hoffe das sie verstehen das ich irgendwo aufgebracht bin.

Und wie sieht es aus wenn ich die Miete einfach nicht mehr zahle ? Der Vertrag läuft doch auf beide und wenn keine Miete kommt sind beide Schuldner beim Vermieter oder auch nur ich ?

@mart0495

Richtig. Beide sind Schuldner. Wenn Du nicht mehr bezahlst und Deine Verflossene auch nicht, dann ist der Vermieter schon beim Ausbleiben der zweiten Miete zur fristlosen Kündigung berechtigt. Es gibt dann keinen Mietvertrag mehr.

Dann einigst Du Dich mit dem Vermieter auf einen neuen Mietvertrag nur mit Dir allein, zahlst ihm alles nach und noch eine Prämie oben drauf und dann kannst Du sie raus schmeissen.

Am besten sprichst Du alles vorher schon mit dem Vermieter ab.

@mart0495
Aber sie kann einseitig entscheiden das sie nicht mehr einkauft ?

Nein, diese Vereinbarung kann sie ebensowenig aufkündigen, aber das war ja nicht die Frage.

Und wie sieht es aus wenn ich die Miete einfach nicht mehr zahle ? Der Vertrag läuft doch auf beide und wenn keine Miete kommt sind beide Schuldner beim Vermieter oder auch nur ich ?

Ja, aber der Vermieter kann sich aussuchen, wen von euch er für die gesamte Miete verklagt. Eben auch nur dich.

@imager761

Okay , danke schon mal für deine Hilfe :)

Vielleicht könntes du mir bei einer etwas anderen Sache auch weiterhelfen (Möchte dafür nicht extra ein Beitrag auf machen ).

Wie sieht es aus mit Strom und Gas das ich selber angemeldet habe und bezahle .... Denn ich habe zum 01.06 eine neue Wohnung. Ich hatte vor , die laufenden Nebenkosten abzumelden zum ende des Monats. Sie würde aber ja noch dort weiter leben (1 Monat ) und halt weiter verbrauchen. Können die Stadtwerke dann von mir das Geld verlangen ( da ich auf der Adresse auch noch ein Mietvertrag habe) oder kann ich quasi mit meinem neuen Mietvertrag belegen, das ich den Strom und das Gas NICHT verbraucht habe ?

@mart0495

Wenn du Strom und Gas mit eigenem Vertrag abmeldest, haftet der Verbrauchstelleninhaber, der, auf den der Zähler eingerichtet wurde, also dein Vermieter, für die gelieferte Energie und wird sich darüber gesamtschuldnerisch an einen seiner Mieter, etwa dir schadlos halten.

Erst mit Beendigung eures lfd. Mietvertrags zahlt er bei Leerstand, bei Nachvermietung sein Nachmieter die dort auflaufenden Verbräuche weiter.

@imager761

Na super , aber danke trotzdem :)

Wenn sie im Mietvertrag steht und ihn unterschrieben hat ist sie natürlich verpflichtet zu zahlen.

Du kannst ihn Zukunft einfach die Hälfte zahlen. Der Vermieter wird sich schon an deine Ex wenden und zur not das Geld eben einklagen.

nein sie haften als Gesamtschuldner - das heißt jeder für die gesamte Miete - der Vermieter kann sich aussuchen von wem er die Miete verlangt, im Übrigen kann er bei Mietrückständen auch kündigen

Gegenüber dem Vermieter seid Ihr "gesamtschuldnerisch" haftbar. Das bedeutet, der Vermieter kann von jedem von Euch die Miete einfordern - wie er will.

Im "Innenverhältnis" müsst Ihr es untereinander ausmachen.