Miete kündigen in der Schwangerschaft?

12 Antworten

Gegenfrage: wieviele Quadratmeter hat diese Wohnung?

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vertragswidriger-gebrauch-wann-ist-eine-wohnung-ueberbelegt_idesk_PI17574_HI9498830.html

Denn maximal eine Überbelegung wäre ein Grund zur Kündigung - und davon gehe ich selbst bei einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung nicht aus.

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/ueberbelegung-einer-wohnung-das-sagt-das-mietrecht/

Bei Mietverhältnissen gibt es kein Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.

Härtefallregelung im Mietgesetz

Das war nicht die Frage!

Schwangerschaft ist aber auch kein Kündigungsgrund. Und eine Mutter mit zwei Kleinkindern hat in einer Zweizimmerwohnung auch ausreichend Platz.

Er kann ihr unter jeden Umständen kündigen, aber ob diese dann Bestand hat. Eine Schwangerschaft schließt aber eine Kündigung definitiv nicht aus, solange der VM einen durchsetzbaren anderen Grund hat wie Mitrückstände oder Eigenbedarf.

Nein. Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund. Genauso kann der Vermieter auch nicht mit einer Überbelegung argumentieren. Eine mögliche Überbelegung gibt es nur im Zusammenhang mit dem Einzug einer weiteren Person. Eine Kündigung wegen Schwangerschaft oder Überbelegung durch das Neugeborene wäre unwirksam.

Wenn ein Grund besteht (Eigenbedarf / Mietrückstände, ...) Ja

(Mietverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis)