Mietbürgschaft - muss der Bürge finanzielle alles offenlegen?

7 Antworten

Das hängt vom Verlangen des Bürgschaftsnehmers ab. Will der die Qualität der Bürgschaft in finazieller Hinsicht beurteilen, so wäre dies nur über die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bürgen möglich. Verweigern die Bürgen dies, wird der Vermieter von einer Vermietung an den vermögenslosen Mieter Abstand nehmen.

Ein Bürge übernimmt Schulden, die in der Zukunft auftreten könnten. Ein Vermieter kann einen Bürgen ablehnen, auch er sichert sich ab und hat die Möglichkeit die Bonität zu prüfen.

das kommt darauf an, was der Vermieter für Ansprüche an den Bürgen hat, da braucht es keinen Link^^

Der Vermieter darf eine Verdienstbescheinigung des Bürgen verlangen. Aber eine Offenlegung aller Finanzen geht zu weit.

Das hängt einzig und alleine vom Willen des Vermieters ab, wie tief der in eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen einsteigen möchte. Weigert sich der Bürge, dann hat der Vermieter keine Veranlassung mit dem Mieter zu kontrahieren!

Eltern, deren Miete von der Arge bezahlt wird, koennen keine Mietbuergschaft fuer ihre Kinder uebernehmen. Sie sollten schon einen Einkommensnachweis vorweisen koennen.