Mietbetrug Mietprellerei?
Ich habe einem ehemaligen Kollegen eine Wohnung vermietet. Er wollte sich von seiner Frau trennen und konnte die möblierte Wohnung gut gebrauchen. Mietvertrag am 01.07.2017 unterschrieben und die Miete ist nicht drauf. Bis heute nicht. Er ist telefonisch nicht mehr zu erreichen und bei der Arbeit angerufen sucht er nach Ausflüchten, wann er sich bei mir meldet. Arbeitsmäßig steht er gut da, ist im Büro eines großen Papierherstellungsunternehmens. Also, meine Frage, kann ich ihn anzeigen wegen Mietbetrug, weil er nicht mal die erste Miete gezahlt hat??? Es wäre super, wenn Ihr mir so schnell wie möglich antworten würdet. Ist wirklich dringend. Vielen Dank schon mal dafür.
6 Antworten
Warte den Zahlungstermin August ab. Hat er dann weder für Juli noch August Miete gezahlt und auch keine Kaution (1. Rate, wenn überhaupt vereinbart), kündige ihm fristlos und hilfsweise fristgerecht.
Der wirklich wahre und hilfreiche Tipp ist der vom albatros!
Nö, meiner und ich habe es schon gestern geschrieben. :-)
Ab zum Anwalt und einen Mahnbecheid raushauen!
Zahlt er nicht oder widerspricht er, dann geht die Angelegenheit an das zuständige Amtsgericht und er wird zur Zahlung des offenen Betrages verurteilt.
Mit rechtskräftigem Urteil können dann Lohn und Konten gepfändet werden.
Die Kosten trägt der Schuldner.
Übrgiens, kündigen können Sie ihn später immer noch, falls da wider Erwarten nichts zu holen sein sollte!
Ich werde daher niemals an Freunde, Bekante oder Arbeitskollegen vermieten.
Du kannst Mahnbescheid erstellen lassen. Ist er mit mehr als einer Miete im Rückstand, dann fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigen per Einwurfeinschreiben.
Er kann dann zwar bei Zahlung der Rückstände die fristlose Kündigung abwenden aber nicht die Fristgerechte.
Das kann dir bei fremden Menschen genau so passieren.
Aber es gibt keinen Stress mit Freundeskreis oder auf der Arbeit.
Also, meine Frage, kann ich ihn anzeigen wegen Mietbetrug, weil er nicht mal die erste Miete gezahlt hat???
Kannst du tun, aber Betrug setzt Vorsatz voraus, ob sich der Nachweis führen lässt ist fraglich.
Kannst ihm aber alsbald fristlos kündigen (hilfsweise fristgerecht) wenn er die Miete nicht zahlt.
Nein,ein Betrug liegt nur vor, wenn man andere vorsätzlich täuscht um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen,das musst Du ihm nachweisen,aber das ist nach 17 Tagen Mietdauer kaum möglich,ein Einmietbetrug würde vorliegen, wenn er von Anfang an nicht die Absicht gehabt hätte die Miete zu zahlen (klassische Mietnomaden).
Der wirklich wahre und hilfreiche Tipp ist der vom albatros!
Polizei und anzeigen? Die haben wirklich besseres zu tun!
Anwalt und Mahnbescheid? Im Ergebnis viel zu teuer, wenn man sowieso schon der Miete hinterher läuft.
Ansonsten: Wenn am 8. August auch die Augustmiete noch fehlt, sofort fristlos kündigen. Geht er nicht freiwillig, kann man immer noch bei Gericht und evtl. mit Hilfe eines Anwalts Räumungsklage einreichen.
Rücksicht auf einen Ex-Kollegen brauchst Du dann nicht mehr zu nehmen.