Mietbescheinigung & Mietberechtigungsschein (Unterschied?!)

3 Antworten

Eine Mietbescheinigung ist ein Formular, auf welchem der Vermieter bescheinigt, wie hoch Deine Miete ist, wieviel qm² Deine Wohnung hat,ob Du Mietschulden hast usw. Ein Mietberechtigungsschein (oder auch Wohnberechtigungsschein) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Was du als Mietberechtigungsschein bezeichnest, heisst eigentlich Wohnberechtigungsschein. Der wird von der Gemeinde ausgestellt an sozial schwache Personen (Geringes Einkommen) und berechtigt zum Anmieten einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau (bei dem sind die Mieten deutlich geringer als auf dem normalen Markt).

Vermieter mit Sozialwohnungen (geförderter Wohnungsbau) dürfen die Wohnungen dementsprechend auch nur an Inhaber solcehr Berechtigungsscheine vermieten.

Die Mietbescheinigung ist schlicht nur eine schriftliche Bestätigung vom Vorvermieter über Mietschuldenfreiheit! Oder die vom Vermieter auszufüllende Bescheinigung zur Vorlage bei eienr Behörde (idR Arge) über Größe der Wohnung und Miethöhe sowie Mietbeginn.

Der Unterschied?

Mietberachtigungsschein berechtigt dich überhaupt erst, eine geförderte Wohnung anzumieten. Mietbescheinigung bestätigt zur Vorlage beim Amt, was und wie teuer du da angemietet hast.

Ersteres brauchst du, um die Wohnung überhaupt zu bekommen, Zweiteres, um die angemietete Wohnung vom Amt bezahlt zu bekommen.

Mietberechtigungsschein (eigentl.: Wohnberechtigungsschein) ist eine amtiche Bescheinigung n. § 5 WoBindG, dass du überhaupt berechtigt bist, eine Sozialwohnung beanspruchen zu können.

In einer dann vorzulegenden Mietbescheinigung füllt der Vermieter die Größe und Preis aus und das Amt prüft, ob sie die Kosten und Nebenskosten dieser Wohnung bei dir dann tragen müssen oder eben nicht

http://www.koblenz.de/r20msvc_vis/bilder/firma1/Mietbescheinigung.pdf

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