Mietbeginn 1.1. Schlüsselübergabe aber erst am 03.01.

5 Antworten

Das Recht haben Sie. Der Vermieter hat zu gewährleisten, dass Ihnen die Mietsache ab Mietbeginn zusteht.

Der Makler meinte am Telefon, sowas hätte er noch nie gehört und der 1.1. wäre ja schließlich ein Feiertag...

Eun Dummschwätzer oder ein Neuling.

Der Vermieter hat zu gewährleisten, dass dir zum vereinbarten Mietbeginn dein Besitz zur Verfügung steht, egal ob Feiertag oder Sonntag ist. Wird die Wohnung später übergeben, hast du Anspruch auf Schadenersatz und Mietabzug.

Da der Makler, der für den Vermieter auftritt, ...

Was hat der Makler damit zu tun?

Habe ich dann das Recht die Miete um die 2 Tage zu verringern und somit nur 29/31 zu zahlen?

Hast Du.

Der Makler meinte am Telefon, sowas hätte er noch nie gehört und der 1.1. wäre ja schließlich ein Feiertag...

Da sach ick mal lieba nüscht zu;-)

Ja, das Recht hast Du...