mietantritt verschieben?

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Vorrang hat hinsichtlich des Beginnes der Mitzahlungspflicht der MV, d.h. ab 01.03.2011 wist Miete zu zahlen. Leider!

Ausnahme davon wäre gewesen, wenn zum Zeitpunkt des MV.-Abschluss eine sog. Mängelbeseitungsklausel, dahingehend verbart worden wäre, dass Mietzahlungen erst nach Mängelbeseitgung fällig werden. Genau genommen besteht jetzt seit gestern, den 03.03.2011 Mietrückstand. Noch härter ist, dass jetzt bei Kündigung bis incl. Juni 2011 Miete zu zahlen wäre.

Das kann eine unschöne "Nummer" werden.

wieso könnte sich der Mietbeginn verschieben? Ist doch ganz einfach: wenn du die Wohnung noch nicht bewohnen kannst, also keine Möbel reinstellen kannst, zahlst du auch keine Miete. Du solltest deine Bedenken nicht nur telefonisch vorbringen sondern auch schriftlich, damit du etwas in der Hand hast.

Recht im Überblick

Wohnungsmängel und Mietminderung Nach dem Gesetz muss der Vermieter Mängel oder Fehler der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Tut er das nicht, kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst auf Kosten des Vermieters beheben lassen, er hat möglicherweise Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar fristlos kündigen.

Das wichtigste Mieterrecht bei Wohnungsmängel ist aber die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das Recht weniger Miete zu zahlen.

Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen kann, berechtigen den Mieter zur Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einer Gaststätte oder Diskothek oder Störungen, die von einer benachbarten Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, der den Wohnwert der Wohnung mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

Die Mietminderung ist natürlich ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht oder verschuldet hat, bei völlig unerheblichen Beeinträchtigungen oder wenn der Mieter den Mangel schon bei Einzug in die Wohnung kannte oder er ihn hätte problemlos erkennen können. Wer eine billige Altbauwohnung mit morschen und blinden Fenstern anmietet, kann nicht wenige Monate später die Miete kürzen. Hier geht man davon aus, dass bei Vertragsabschluss Mieter und Vermieter gerade wegen dieser Mängel eine niedrigere Miete vereinbart haben.

Wichtig: Der Mieter muss seinen Vermieter immer darüber informieren, wenn ein Mangel vorliegt. Er ist zur Mitteilung verpflichtet. Hat er dies getan, schadet es seinem Recht auf Mietminderung auch nicht, wenn er einige Monate lang trotz Mängel und trotz Mängelanzeige anstandslos weiter die Miete gezahlt hat. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sollten Sie Ihren Mieterverein fragen.

http://www.mieterbund.de/wohnungsmaengel.html

so gerade hat die maklerin angerufen, die wollen keine mietminderung und auch keinen neuen vertrag das ich die wohnung erst am 1.4. beziehen würde, ihre ausrede war nur das die aus kulanz den teppich neu machen und ich selber schuld habe weil ich einen neuen haben wollte. aber jetzt mal ganz ehrlich, wer will einen teppich der uralt ist bzw so aussieht? ausserdem hat die selber gesagt das der neu müsste und nun soll ich an allem schuld haben?

also wenn ich das jetzt richtig verstehe kann ich ja nur die küche benutzen also muß ich auch nur für die küche bezahlen