Mietanbot Rücktritt.

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du meinst sicher ein mietangebot.

ein vertrag kommt erst zustande, wenn beide parteien sich einig sind. ist ein schriftlicher vertrag vorgesehen, kann z.b. durch nicht gebilligte klauseln der vertrag noch platzen. der makler hat aber nur dann anspruch auf maklercourtage wenn er maßgeblich am zustandekommen eines vertrages beteiligt war. ein nachweis ohne daraus resultierendem vertrag bringt ihm garnichts.sollte er dies nicht einsehen, sag ihm daß du seine genehmigung nach § 34 c mal vom ordnungsamt überprüfen lassen willst. oft sind makler mit solchen handlungsweisen schwarz, also ohne anmeldung unterwegs.

was meinst du mit "Mietanbot"? War das eine Reservierung oder was?

Normalerweise kann man problemlos zurücktreten wenn noch kein Mietvertrag unterschrieben ist. Und da dies ja alles innerhalb von 2 Tagen geschehen ist, Angebot - Unterschrift -Rücktritt wird dich mit Sicherheit kein Richter der Welt dazu verdonnern, die Courtage zu zahlen...denn der Makler müsste dich verklagen wenn du nicht zahlst und das überlegt er sich 3 mal.

Wenn du die Wohnung nicht willst musst du auch keinen Termin mit dem Vermieter machen.

Am besten schreibst du dem Makler eine mail, in dem du dich auf die mündliche Mitteilung beziehst, dass du von dem Angebot keinen Gebrauch machen willst. Und wenn er dir dann eine Provisionsrechnung schickt, gibst du ihm diese zurück. Da wird mit Sicherheit nichts passieren.

Danke fuer die Muehe:)

@ayman1

bitte, hoffe es hilft.

Das Mietangebot ist noch kein Vertrag, und der Makler hat erst einen Provisionsanspruch, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.

Kommt kein Vertrag zustande, weil Du und der Vermieter sich darauf einigen, dass keiner abgeschlossen wird, bekommt der Makler auch kein Geld.

im Miet Anbot stand nicht wie hoch mein Einkommen ist

Diesen Satz verstehe ich übrigens nicht. Es ist vertragsrechtlich vollkommen belanglos, ob Deine Einkommenshöhe dort steht oder nicht.

Danke fuer die Muehe:)

was ist ein mietanbot? meinst du einen mietvertrag? der makler hat nur anspruch auf provision, wenn ein mietvertrag zustande gekommen ist.

Nur wenn ein Mietvertrag unterschrieben wurde, ist eine Maklerprovision fällig. Dein Einkommen gehört nicht in den Mietvertrag.Wenn es kein Mietvertrag war ,hast Du auch nichts zu befürchten.