Messer unter 18 ?

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Minderjährigen ist der Besitz von Messern erlaubt, die nicht als Waffen eingestuft werden. Das Führungsverbot nach § 42 a WaffG macht keinen Unterschied zwischen Minderjährigen und Erwachsenen, d.h. auch einem Minderjährigen ist das Führen eines Messers mit einer feststehenden Klinge bis 12 cm Länge ohne besonderen Grund erlaubt. Einen sozialadäquaten Grund braucht man erst, wenn die Klingenlänge 12 cm übersteigt bzw. wenn es sich um ein Einhandmesser handelt.

Was wäre denn ein guter Grund dafür? "Ich will mich im Notfall verteidigen können." ist kein gültiges Argument.

Nimm lieber ein Taschenmesser mit so nem Befestigungsclip oder wie das heißt und befestige es damit in der Innenseite deiner Hosentasche. Mach ich auch, damit hat keiner ein Problem. Ich geh damit zum Bezirksgericht, gebs am Eingang ab und bekomms beim rausgehen wieder, is alles legal.

nein! bushcraft...also wenn ich zum beispiel auf dem weg zum wald bin....das ist so ein unsinn das alle immer meinen ein messer zur verteidigung mitnehmen zu müssen...!!!

@alexnetto

Ein Taschenmesser wäre trotzdem besser.

Glaube aber nicht, dass das für Polizisten ein guter Grund wäre. Also entweder ein Taschenmesser, was keiner sieht und sowieso 100 % legal is, oder du versteckst das Messer auf der Rückseite deiner Jacke oder im Socken, sowas. Im Socken is btw unbequem.

ich hab ja feststehende messer nur mit nem klappmesser komme ich leider nicht weit im wald...

@alexnetto

Meinst du beim feststehenden Messer eines mit einer breiteren Fläche? Andernfalls sehe ich von der Nützlichkeit her keinen Unterschied. ^.^

@Guckl

nein...der unterschied zwischen einem feststehendem survivalmesser und einem klappmesser ist die stabilität...mit einem klappmesser kann man nicht sehr gut holz spalten und für sonstige grobe arbeiten nehmen...außerdem ist der stahl und der anschliff und die form der klinge entscheident...ein schweizer taschenmesser zb ist für den alltag hergestellt...ein mora bushcraft force zb ist extra für den bereich survival hergesellt,dementsprechend hart und angepasst ist der stahl :)

@alexnetto

Klingt einleuchtend. Dann empfehle ich, das Messer zu verstecken und im Wald erst rauszunehmen.

Nimm lieber ein Taschenmesser mit so nem Befestigungsclip oder wie das heißt und befestige es damit in der Innenseite deiner Hosentasche.

Viele dieser Taschenmesser, die einen Clip haben, lassen sich einhändig öffnen und fallen damit auch unter das Führungsverbot nach § 42a WaffG (und zwar egal, wie lang die Klinge ist).

Im Waffengesetz besonders genannt und geregelt sind die Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Butterfly-Messer (Faltmesser mit zweigeteilten schwenkbaren Griffen)

Fallmesser oder Springmesser (die Klinge kommt durch eine Schleuderbewegung oder durch Federkraft vorne aus dem Griff)

Einhandmesser (die Klinge schnellt durch eine Schleuderbewegung in ihre Schneidestellung).

Die Butterfly-Messer, die Fallmesser und die Einhandmesser sind auf jeden Fall verboten, auch für uns im Training usw., und zwar unabhängig von deren Klingenlänge, die Springmesser erst ab einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm.

Die Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge darf man zwar noch besitzen, sie aber auf keinen Fall in der Öffentlichkeit führen.

Arbeits- und Gebrauchsmesser im Haushalt oder Beruf fallen nicht unter die Regelung des Waffengesetzes, ebenso wenig die bekannten Fahrtenmesser, so lange deren Klingenlänge 12 cm nicht überschreitet.

http://www.sjjv.de/index.php/news/5-news/19-waffengesetz

Das ist ein schönes Durcheinander in dem verlinkten Artikel. Besitz und Führen sind nämlich zwei verschiedene Sachen.

  1. Butterflymesser, Fallmesser sowie Springmesser , die nicht unter das sog. 'Taschenmesserprivileg' fallen, sind verbotene Waffen. Der Besitz ist verboten.

  2. Einhandmesser und Messer mit festehender Klinge und mehr als 12 cm Klingenlänge sind legal, der Besitz ist erlaubt, lediglich das Führen ist grundsätzlich verboten.

Einhandmesser (die Klinge schnellt durch eine Schleuderbewegung in ihre Schneidestellung).

Und da hatte jemand keine Ahnung, wovon er überhaupt schreibt.

Kommt ja drauf an, wie 'gut' dein Grund ist, aber generell darfst du das mWn.

Bei einem Messer mit feststehender Klinge braucht man bis 12 cm Klingenlänge keinen besonderen Grund, um es führen zu dürfen.

@PatrickLassan

Dann hatte ich ja quasi recht :-)