Messe arbeit

1 Antwort

Für den Sonntag steht Dir ein Ersatztag zu. Nachlesen kannst Du das im Arbeitszeitgesetz § 11 Abs. 3: " Werden AN an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitpunkt von zwei Wochen zu gewähren ist."

heißt das nicht eigentlich das man dafür 2 Tage frei für bekommt, da Sonntag eh für mich wäre ?!

@saschko38

Der Sonntag wäre Dein Ruhetag gewesen. Jetzt steht Dir ein Ersatzruhetag zu. Liest Du im Gesetz etwas von zwei Tagen? Oft wird ja auch für Sonntag ein steuerfreier Zuschlag bezahlt. Willst Du dann den Zuschlag, den Ersatzruhetag und noch einen Tag extra? Den AG, der das alles bezahlt, zeigst Du mir.