Mensch hat fremdes Pferd mit Besitzer als Reiter geschlagen, Pferd schlägt aus und bricht ihm das Bein - wer trägt die Schuld?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Der fremde Mann trägt die volle Schuld 62%
Der Besitzer = Reiter des Pferdes trägt die volle Schuld 24%
Der fremde Mann trägt mehr Schuld als der Reiter 10%
Beide tragen gleich viel Schuld 5%
Der Reiter trägt mehr Schuld als der Mann 0%
Das Pferd trägt die Schuld und muss getötet werden! 0%

14 Antworten

Ich bin da ehr pragmatisch und sage, dass ist ein Fall, den man der Tierhalterhaftpflicht vorlegt und die soll nach Einlassung entscheiden ob Leistungspflicht nach § 833 Abs. 1 BGB besteht oder ein Anspruch abzuwehren wäre.

Geht es hier um die Theorie oder darum wie es rechtlich aussieht?

Es gibt nämlich einen großen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.

Theoretisch ist der Spaziergänger allein schuldig. Es ist bekannt, dass Pferde Fluchttiere sind und das man sich nicht dicht hinter sie aufhält. Dann aber noch ein fremdes Tier zu schlagen - geht einfach gar nicht! Der Herr hat sich damit nicht nur selbst gefährdet, sondern auch den Reiter oben drauf. Was wäre gewesen, wenn das Pferd los gerannt wäre, der Reites es nicht hätte bremsen können und es rennt dann in ein Auto?

Nichtsdestotrotz geht es in so einem Fall dann aber um´s Prinzip: Das Pferd hat jemandem geschadet und dessen Haftpflichtversicherung muss das bezahlen. Das Pferd dürfte aber keine Konsequenz zu erwarten haben. Es wird also nicht einfach eingeschläfert, schließlich ist es nicht potentiell gefährlich.

der fremde mann trägt die schuld.

das pferd hat in notwehr gehandelt.

es ist anatomisch nicht möglich, dass das pferd dem mann das bein bricht, wenn es ausschlägt.

entweder dreht es sich vorher - dann kriegt der mann einen tritt in höhe der nieren. wenn der mann noch auf höhe der kruppe ist, kann das pferd den mann allenfalls mit der kruppe umstossen. das ist das wahrscheinlichste.

anschliessend wird das pferd flüchten, nicht treten.

so. und ein pferd, das auf hilfen nicht reagiert gehört nicht ins gelände. das ist lebensgefährlich. ausserdem weicht der reiter nicht aus, sondern bleibt mit dem pferd stehen und lässt den fussgänger passieren.

jetzt hätte ich noch eine gegenfrage: wo auf dem weg befand sich der reiter aus seiner sicht: rechts, links oder in der mitte? und in welche richtung ist er ausgewichen?

und dann würde ich noch gerne wissen, aus welchem grund du diese hypothetische frage gestellt hast.

Die Frage habe ich gestellt, weil mir heute etwas ähnliches passiert ist; Auf dem Rückweg von einem Ausritt mit meinem Pferd (5J.) und einem anderen Pferd mit Reiter sind wir auf einem Kiesel-/Feld-weg heimgeritten. Da meine ein kleiner Hitzkopf ist, haben wir die beiden nebeneinander laufen lassen, damit sie sich daran gewöhnt, nicht immer führen zu dürfen, aber auch nicht zickig wird, weil sie weiter hinten laufen müsste. Ich war also auf der linken Seite, meine Freundin auf der rechten. Ein Pärchen kam uns kurz vor einer Kurze entgegen, der Mann hat von 'Weitem' schon - noch relativ freundlich - gerufen "Na, wer wird wohl ausweichen?", und weil wir nicht ins Feld (war auf beiden Seiten) mit den noch zarten Pflänzchen trampeln wollten, sind wir geradeaus. Pärchen lief provokant schnell und direkt auf die Nase von meinem Pferd zu; weicht im letzten Moment nach - alles von mir aus gesehen - links aus. Rechts war aber das andere Pferd, ich konnte also nicht weiter weg und an Anhalten hatte ich, da es so schnell ging, gar nicht denken können... Anfängerfehler. Männlein geht nah an meinem Pferd vorbei und haut aus Wut volle Pulle gegen ihre Kruppe. Pferdlein zuckt zusammen und geht zügig weiter.

Zur Anzeige kam's nicht, unser... Stallvermieter? hatte schon vorher Probleme mit dem Typen gehabt, und meinte, er wird ein kleines oder doch nicht so kleines Gespräch mit ihm führen. Am Abend hab ich mir halt die Frage gestellt, was passiert wäre, wenn Hottie ein wenig aggressiver wäre.

@Suky45

dein pferd wäre dann ins feld gelaufen. wenn man zu zweit nebeneinander reitet und einer ein erfahrenes und der andere ein junges pferd reitet, geht das junge pferd mit dem kopf auf höhe der schulter des erfahrenen pferdes.

das bietet dem jüngeren pferd eine natürliche sicherheit. das sozialverhalten von pferden sieht exaktes nebeneinander gehen nicht vor.

Der fremde Mann trägt die volle Schuld

Hallo,

interessanter Fall. Die Abstimmung würde auf mein persönliches Empfinden abziehlen.

Nun stellt sich die Frage ob das auch rechtlich der Fall ist. Dier Mann würde nun vermutlich Rechte aus § 823 Abs. 1 BGB geltend machen wollen. Dazu müsste der Besitzer des Pferdes vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben - bezogen auf den Körper oder Gesundheit.

Vorsatz lässt sich hier ausschließen, fraglich ist ob es fahrlässig war. Dafür sehe ich nun auch erstmal keine Anzeichen.

Nun könnte aber auch § 833 BGB greifen. Danach haftet der halter erstmal grundsätzlich für einen Schaden den sein Tier verursacht. Leider kenne ich die Norm zu wenig und sie wirklich gut auszulegen. Ich müsste mich mehr damit beschäftigen.

Da der Satz 2 eine Möglichkeit für Berufstätige die mit Tieren arbeiten ergibt, diese aber nicht auf die Allgemeinheit bezieht will der Gesetzgeber wohl nicht das diese sich exkulpieren können. Das finde ich tatsächlich in einem solchen Fall ungerecht, aber scheint mir die Ratio des Gesetzes zu sein. Vielleicht könnte man irgendwie mit der Kausalität arbeiten und sagen der Geschädigke setzt die Kausalität in Gang.

Heißt, der Besitzer müsste wohl leider haften.

Müsste ich mir mal angucken. Ist nicht uninteressant.

Der Besitzer = Reiter des Pferdes trägt die volle Schuld

Schuld ist der falsche Ausdruck. Schuldig im moralischen Sinne ist natürlich der Fremde.

Aber die FRage ist: wer haftet hier? Da beim Pferd nicht nach Schuld gefragt wird, kann es durchaus sein, dass der Besitzer des Pferdes, also seine Haftpflicht, zahlen muss.

Okay, aber was ist mit der Sachbeschädigung? Fällt die weg oder muss der gute Mann sich dafür verantworten?

@Suky45

Falls er das Pferd durch den schlag verletzt hat und so Tierarztkosten zu zahlen warne, dann muss er für die Sachbeschädigung zahlen. Durch einen Faustschlag wird aber wahrschienlichkein Tierarzt notwendig geworden sein...

Der Reiter muss jetzt also zahlen, weil sein Pferd auf ein Unrecht reagiert hat wie es zu erwarten war?