Mensch ärgere dich nicht Urheberrecht

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

70 Jahre nach Tod des Erfinders:

http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Friedrich_Schmidt

Urheberrecht laeuft 2018 aus.

Geduld, Geduld...

XD bester mann

@HabariYaSiku

Bitte den Artikel komplett lesen. Eine Spiel-Idee also solche ist nicht schutzfähig. Die konkrete Ausgestaltung von Spielbrett und Figuren unterliegt aber selbstverständlich dem Urheberrecht. Im konkreten Fall "Mensch Ärgere Dich nicht" ist das Spiel mitsamt Spielbrett sogar als Marke eingetragen und damit zeitlich unbegrenzt geschützt.

Der Name scheint geschützt zu sein. Auf schmidtspiele.de findet man ihn zumindest nur mit dem ®. Und dass du das Brettdesign besser nicht kopieren solltest, müsste dir eigentlich klar sein.

Das R gilt nur das Design . Nicht für das Spiel. Du kannst es ja selber zeichnen. Dann ist es Dein Layout

Das ist ja fürchterlich hier, Jeder kann jeden Mist schreiben auch wenn er keine Ahnung hat. Na ja so ist das eben auf einem Forum wo jeder Zugang hat

@HabariYaSiku

Das "R" gilt für die eingetragene Marke. Das Spielbrett ist urheberrechtlich geschützt und darf dementsprechend nicht weiterverwendet werden, auch nicht in ähnlicher Form.

@HabariYaSiku

Hast Du den Artikel auch gelesen?! Markenschutz und Urheberrechtsschutz gelten selbstverständlich. Strittig wird es erst, wenn ich ein "Sei doch nicht böse"-Spiel auf den Markt bringe, bei dem das Spielbrett deutlich anders gestaltet ist, das Spielprinzip aber dasselbe.

@HabariYaSiku

Vielleicht solltest du mal überlegen, ob DU nicht hier derjenige bist der Mist schreibt ;).

Es geht hier um "Mensch ärgere dich nicht". Und das ist nunmal nicht nur das Spielprinzip, sondern auch Name und Spielgestaltung...

Steht übrigens auch in deinem Artikel.

Und wehe du schreibst mir nochmal irgendeine drohung als Kompliment.

Also es ist geschützt

Unsinn

@HabariYaSiku

Was Unsinn? Wenn Du schon falsche Antworten gibts begründe sie wenigstens... Das Spiel (Aussehen und Name) ist sowohl markenrechtlich als auch urheberrechtlich geschützt.

Das ist uraltes Spiel. Da sind keine Urheberrechte mehr drauf. Kannst Du verwenden ohne Bedenken. Allerdings nicht wenn es ein spezielles Layout ist von einem Verlag mit Bildern.

Es gibt das Spiel ja auch Online und überall frei zu kaufen oder zu spielen.

Ach jetzt werden schon berechtigte Einwände beanstandet?! Deine Antwort ist von vorne bis hinten falsch. Wenn Du Dich mit Urheber- und Markenrecht nicht auskennst, bei solchen Themen bitte nicht antworten.

@germanils

Ja, das nimmt hier bei "einigen" schon bemerkenswerte Ausmaße an^^ Von mir sind gar Beiträge verschwunden, die eigentlich bereits nach einer Beanstandung als nicht zu beanstanden freigegeben waren :D

  1. Darfst Du nicht (Urheberrecht und Markenrecht)
  2. Nein, das Spielbrett ist urheberrechtlich geschützt
  3. Nein, es sei denn Du wandelst es so ab, dass es mit dem Original kaum mehr eine Ähnlichkeit hat
  4. Dafür müsstest Du Dich mit dem Verlag in Verbindung setzen und über eine Lizenzierung sprechen
  5. Wie schon gesagt: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Markenschutz (Name) bleibt aber so lange erhalten, wie die Firma es möchte

Ergänzung: Nicht nur der Name, auch die gesamte Gestaltung des Spielbretts ist als Marke geschützt, daher besteht der Schutz auch nach 2018 weiter.