Meldung ans Finanzamt bei Minijob?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Arbeitgeber entrichtet für dich nicht die 2% Pauschalsteuer! Siehe hierzu in der minijob-zentrale.de unter 450-Euro-Minijob -> Steuerrecht

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Deshalb mußt die Einküfte vom Minijob in deiner Einkommensteuererklärung mit angeben, da ja vom Arb.geber nicht schon pauschalversteuert :((

Ein kleiner Trost für dich: du kannst die Werbungskosten für diesen Minijob in der Ek-Steuererklärung dafür angeben... ;-)

Gruß siola55

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

Der Minijob ist nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert worden und nicht pauschal.

Dein Arbeitgeber hat die sogenannte Regelbesteuerung für deinen MInijob gewählt. Das kann der AG auswählen.

In der Regel werden die Minijobs jedoch bei der MInijobzentrale gemeldet und der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe an die Knappschaft inkl. der 2 % Steuer.

Was ich nicht verstehe, wie so dies nicht bei Vertragsschluß besprochen wurde und dir mitgeteilt wurde, dass dein Minijob nach der Regelbesteuerung abgegolten wird.

Bei der Pauschaulabgabenzahlung, würden für dich nur die 3,6% Beitrag zur RV anfallen. Von diesen könntest du dich befreien lassen.

Spreche nochmals mit dem Arbeitgeber ein ernsthaftes Wort.

Und du machst in 2019 eine Einkomenssteuererklärung, dann bekommst du die gezahlte Lohnsteuer rückerstattet.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html

Diese Seite kannst du einmal deinem AG zeigen.

Hi,

anscheinend führt dein Arbeitgeber für deinen Minijob nicht die Pauschalsteuer von 2% ab, sondern versteuert ihn nach deiner Steuerklasse. Frag ihn mal.