Meldebescheinigung gleich wie Mitgliedsbescheinigung?

3 Antworten

Jeder der sozialversichert ist, erhält einen Ausweis auf dem angegeben ist welche Sozialversicherungsnummer er hat. In manchen Branchen muss dieser Ausweis mit einem Bild versehen werden und ständig mitgeführt und auf Verlangen bei Kontrollen vorgezeigt werden. Im Normalfall hat man diesen Ausweis bei seinen Versicherungsunterlagen zu Hause liegen, denn in einem Arbeitsverhältnis gibt man nur die Sozialversicherungsnummer an und dann führt der Arbeitgeber an die entsprechenden Einzugsstellen die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer ab.

Die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist eine Bescheinigung die der Arbeitgeber beim Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis und bei versch. Änderungen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ausstellen muss (Beginn der Beschäftigung, Ende der Beschäftigung,Unterbrechung der Beschäftigung,Ende des Kalenderjahres, Namensänderungen (z.B. Hochzeit oder Scheidung),Änderung der Staatsangehörigkeit, Zahlung von Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld),Änderungen im Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis,Stornierung von fehlerhaften Meldungen, Überlassung von Leiharbeitnehmern), das gilt auch für geringfügig Beschäftigte.

Also aus meiner Sicht: zwei verschiedene Dinge: Einmal ein Ausweis, dieser ist die "Mitgliedsbescheinigung" und dann ein Meldevordruck, den interessiert in der Hauptsache im laufenden AV deinen Arbeitgeber.

Genau - kurz gesagt: die Meldebescheinigungen stellt jeweils der AG aus und die Mitgliedsbescheinigung stellt die DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund ) in Berlin aus!

Hey Michael,

eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung stellt jedes Jahr der Arbeitgeber für dich in Kopie und für die Rentenversicherung bzw. Sozialversicherung über das sozialversicherungspflichtige Jahresbrutto aus wg. der Entgeltpunkte!

Die Mitgliedsbescheinigung stellt dir die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin aus und bestätigt damit deine Mitgliedschaft bzw. deine Sozial- od. Rentenversich.nummer!

Gruß siola

siehe auch den Link hier: http://www.helpster.de/krankenkassen-mitgliedsbescheinigung-und-sozialversicherungsausweis-beantragen_71382

Hallo,

die "Meldung zur Sozialversicherung" erstellt der Arbeitgeber maschinell. Von dieser Meldung erhält der Arbeitnehmer ein Duplikat in Papierform. Die maschinelle Meldung schickt der Arbeitgeber an die Krankenkasse und diese leitet einen Teil der Informationen an die Rentenversicherung und an die Arbeitslosenversicherung weiterleitet.

Eine Mitgliedsbescheinigung stellt die Krsnkenkasse aus. Diese Bescheinigung muss der Arbeitgeber zu seinen Personalunterlagen nehmen (als Beweis, dass er die Beiträge an die richtige Krankenkasse zahlt). Der Arbeitgeber braucht die Mitgliedsbescheinigung spätestens 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn. § 175 SGB V

Gruß

RHW