Einwohnermeldeamt Stuttgart: Bekommt man eine Strafe, wenn man nicht gemeldet ist?

4 Antworten

Ja, es gibt in Deutschland die Meldepflicht nach dem Meldegesetz und verpflichtet dich innerhalb einer Woche dich am neuen Wohnort anzumelden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und das kann ein Bußgeld kosten.

Wenn du jetzt also im Einwohnermeldeamt angibst, dass du da schon 4 Monate wohnst, dann können die ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen dich einleiten. Also besser nicht angeben. Die wollen ja auch kein Mietvertrag oder so sehen. Netter neben Effekt: Für die 4 Monate musst du auch keine GEZ zahlen. Die wird dich nämlich jetzt erwarten, mit eigener Wohnung.

Das Meldegesetz der Länder regelt die Strafe wenn man die Ordnungswidrigkeit begeht, sich nicht rechtzeitig umgemeldet zu haben...

In den meisten Meldegesetzen ist von bis zu 2500 Euro die Rede.

Im neuen bundeseinheitlichen Meldegesetz, dem BMD (Bundesmeldegesetz), sind dafür bis zu 1000 Euro vorgesehen.

Ob und in welcher Höhe geahndet wird liegt an dem jeweiligen Amt, und hängt vom Einzelfall ab.

Ich würde nicht das wahre Datum angeben und fertig.

Eine Säumnisgebühr könnte durchaus drin sein. Gruss Norbert